Beitrag
von heinrich » 26.08.2013, 07:45
ja, Du hast es erkannt.
bei ein wenig mehr als 450 EUR (> 450) ist es auch für den Arbeitgeber günstiger als bis 450 EUR.
Beim 450 EUR Job (also bis 450 und nicht mehr als 450) zahlt der Arbeitgeber 30 % SV-Abgaben an die Minijobzentrale.
Bei mehr als 450 EUR sind es ca. 19 % an die Krankenkasse.
Da sollte man doch eigentlich denken, dass jeder Arbeitgeber bemüht ist, dass er nicht 450 EUR-Jobber einstellt, sondern Ihnen ein wenig mehr Geld gibt.
Denn arbeitrechtlich haben die Arbeitnehmer ja die gleichen Recht, egal ob Mini-jobber (bis 450 EUR) oder Middi-Jobber (450,01 bis 850 EUR) oder oberhalb 850 EUR.
Sie haben gleichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub, Urlaubsgeld, Weinachtsgeld usw.
Aber: viele wissen es nicht, dass sie so einen Anspruch haben bzw. viele Arbeitgeber geben es Ihnen einfach nicht.
Mein Spruch: Aushilfe (Minijobber) werden wie Arbeitnehmer OHNE Rechte behandelt.
Daher müsste der Prozentsatz nicht 30 % sein, sondern viel höher.
400 EUR oder 450 EUR.
Ab 1.1.2013 wurde die Grenze von 400 auf 450 erhöht