Rossi hat geschrieben:Hm, Günter
Ich sehe da keinen Grund, warum jetzt nicht nur die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer greift und die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit beitragsfrei bleiben
Du meinst also, wenn sich die Holde bspw. für 400,01 € anstellen lässt, dass dann die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit völlig untern Teppich gekehrt werden?
Nun ja, ich bin ja immer für ne Aalnummer zu haben, aber mit so einer Klamotte würde ich nicht losziehen.
Auf der anderen Seite kann der Poster sich eh derzeit mehr als glücklich schätzen, dass die selbständige Tätigkeit (Verdienst zwischen 800,00 € -- 1.200,00 €) als nebenberuflich eingestuft wurde.
Es mag zwar sein, dass der Ehegatte hier ziemlich gut verdient und vielleicht die Hälfte seines Einkommens der Ehegattin zugebilligt wird. Unterm Strich wird dann geguckt, was überwiegend ist (1/2 des Ehegatteneinkommens gegenüber Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit).
Denn diese Kreation habe ich schon mal in diesem Forum eingestellt. Allerdings findet sich diese Kreation nicht in der Verlautbarung der Spitzbubenverbandens zu dem Begriff der hauptberuflichen Selbständigkeit wieder.
Hallo Rossi,
das ist keine Aalnummer sondern einfach nur logisch. Sie war bisher nicht hauptberuflich selbständig, das hat die Kasse offenbar so festgestellt und entschieden, ergo hat sie für Ihre Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit freiwillige Beiträge gezahlt - soweit, so gut. Nun nimmt Sie eine kranken versicherungspflichtige Tätigkeit auf, warum sollte jetzt auf einmal aus der nebenberuflichen Tätigkeit eine hauptberufliche werden ?
Da nun die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt spielen die bisherigen Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit keine Rolle mehr -
ist doch super für die Betroffene.
Ob die Beurteilung der Kasse hinsichtlich der nebenberuflichen Tätigkeit richtig war, ist nicht relevant bzw. war auch nicht gefragt.
Gruss
Czauderna