
Ich finde es toll dass es so ein Forum gibt.

Gestern habe ich durch einen Anruf bei der KKH, bei der ich bis Oktober 2004 freiwillig versichert war erfahren, dass mittlerweile eine (echte) Versicherungspflicht besteht.
Da ich vorhabe nächste Woche eine Arbeit aufzunehmen und dann auch bei der Versicherung vorbeischauen werde um mich wieder offiziell versichern zu lassen habe ich folgende Fragen:
1. Muss ich jetzt dann alle Beiträge von April 2004 bis September nachzahlen? Das wären m. W. 129.45 EUR x 6 (Monate).
2. Wie ist das mit den 5% gemeint? Kommen die 5% zu jedem einzelnen Monatsbeitrag hinzu, oder immer auf die sich ergebende Gesamtsumme?
3. Was wäre gewesen, wenn ich (da ich noch im Besitz der alten KKH Karte bin) ab April zum Arzt gegangen wäre, z. B. um ein Blutbild machen zu lassen? Hätte die KKH das dann bezahlt?
4. Gibt es bei den Nachzahl-Summen irgendein Limit? Ich habe gelesen dass ab einem bestimmten Betrag nur noch eine eingeschränkte medizinische Versorgung genehmigt wird, gehen dann auch die Schulden nicht mehr hoch?
Die können doch später nicht von Leuten verlangen die Beiträge von sagen wir 5 Jahren nachzuzahlen, oder?
Ich bedanke mich im voraus.
Grüße
Soren