Na ja, die Aussage der letzten GKV ist aber interessant:
Zitat:
Doch die GKV schrieb mir zurück, dass Sie mich nicht mehr versichern könnte, weil ich ja den Antrag zur freiwilligen Versicherung nicht innerhalb der 3 Monatsfrist abgeschickt habe
Für mich ist diese Aussage der Kasse aber sehr irreführend.
Und vor allen Dingen, wenn man dann zwangsläufig 4 andere Kasse auch noch abklappert und noch immer unversichert durch die Gegend eiert.
Meines Erachtens hat die Kasse hier einen Fehler begangen, der entweder dazu führt, dass die nachzuzahlenden Beiträge verwirkt sind, oder die nachzuzahlenden Beiträge zu ermäßigen sind (vgl. § 186 Abs. 11 SGB V).
Jenes wird aber ganz schön schwer werden.
Aber guckst Du hier, sentral hat nichts nachlöhnen müssen. Hier hatte die Kasse auch einen Fehler gemacht.
Bei Sentral hat es - nach einem ausführlichen Widerspruch - innerhalb von 4 Wochen geklappt. Die Kasse hat nichts nachgefordert.
http://www.krankenkassenforum.de/rckwir ... t5999.html
Ich sehe Deinen Fall ähnlich.
Du hast Dich an die letzte Kasse gewendet mit der Bitte um Versicherung. Damit hast Du schon mal klipp und klar offengelegt, dass Du derzeit nicht versichert bist. Diese Info hat bei der Kasse die Beratungs- Aufklärung und Ermittlungspflicht ausgelöst. Sie hätte nämlich nicht nur die freiw. Kv. prüfen müssen, sondern auch die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V. Dem war aber nicht so, man hat Dich einfach abgelehnt. Und dann ging die Rennerei los.
Passt meines Erachtes überhaupt nicht.
Ich würde es auf jeden Fall probieren.