Hallo zusammen,
ich habe ein großes Problem und weiß momentan gar nicht wo ich versichert bin.
Hintergrund:
Ich habe fristgerecht bei meiner alten Krankenkasse (DAK) gekündigt, das war auch alles ok, dann habe ich einen neuen Antrag (IKK) gestellt, das war auch alles klar. Leider hat die IKK meinem Arbeitgeber direkt eine Mitgliedsbescheinigung zugeschickt, allerdings mit dem falschen Eintrittsdatum (ich sollte zum 01.06.08 wechseln, allerdings lt. Mitgliedsbescheinigung war Beginn der Mitgliedschaft der 01.05.08). dann am 10.06.08 wurde das Eintrittsdatum von der neuen Krankenkasse aber korrigiert, jetzt sagt die alte Krankenkasse allerdings, dass meinem Arbeitgeber nicht rechtzeitig eine neue Mitgliedsbescheinigung vorgelgen hat und daher der Wechsel nicht vollzogen werden konnte und meine Kündigung dadurch unwirksam wurde.
Ist das wirklich sò? Wie lange muss ich bei der DAK denn noch versichert bleiben? Wieder 18 Monate oder nur 2 Monate? Gibt es hier irgendeinen Gesetzestext zu?
Würde mich freuen, wenn ich kurzfristig eine Antwort bekommen könnte, da ich das so schnell wie möglich über die Bühne kriegen will. Widerspruch habe ich bereits eingelegt, trotzdem interessiert es mich wie lange ich im schlimmsten Fall bei der DAK versichert sein muss.
Vielen Dank
Referentin
Probleme mit der Kündigung
Moderator: Czauderna
Also, wenn die DAK richtig liegt, dann ist Deine Kündigung dort nicht wirksam geworden. Bedeutet, dass Du keine neue Bindungsfrist hast sondern ganz normal zum Ablauf des übernächsten Monats erneut kündigen kannst.
Ich selber bezweifle aber, dass nur aufgrund eines falschen Datums in der Mitgliedsbescheinigung die Kündigung unwirksam geworden ist. Deine neue Kasse hat ja rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung Deinem Arbeitgeber zukommen lassen - auch wenn das darin enthaltene Datum falsch war, die Bescheinigung war auf jeden Fall fristgerecht da.
Gruß, Agion
Ich selber bezweifle aber, dass nur aufgrund eines falschen Datums in der Mitgliedsbescheinigung die Kündigung unwirksam geworden ist. Deine neue Kasse hat ja rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung Deinem Arbeitgeber zukommen lassen - auch wenn das darin enthaltene Datum falsch war, die Bescheinigung war auf jeden Fall fristgerecht da.
Gruß, Agion
1. Der Kassenwechsel ist nicht zustande gekommen, weil Deinem Arbeitgeber keine (korrekte) Mitgliedsbescheinigung zum Wechseltermin vorlag. Die Bescheinigung hätte bis zum 31.05. dort vorliegen müssen.
2. Dies löst jedoch keine neue Bindefrist von 18 Monaten aus. Einfach die DAK nochmal kündigen und hoffen dass die IKK diesmal alles richtig macht!
Im übrigen hat die DAK recht mit dem was Sie sagt.
Klingt blöd - ist aber so!
2. Dies löst jedoch keine neue Bindefrist von 18 Monaten aus. Einfach die DAK nochmal kündigen und hoffen dass die IKK diesmal alles richtig macht!
Im übrigen hat die DAK recht mit dem was Sie sagt.
Klingt blöd - ist aber so!
Wie begründet sich das?jens16232 hat geschrieben: Im übrigen hat die DAK recht mit dem was Sie sagt.
Klingt blöd - ist aber so!
Wenn ich mir § 175 SGB V anschaue steht dort geschrieben:
Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung (....) nachweist.
Das hat sie auf jeden Fall gemacht. Nur weil die Mitgliedsbescheinigung ein falsches, rechtlich nicht mögliches Aufnahmedatum ausweist, macht dies die Mitgliedsbescheinigung nicht unwirksam. Sie ist somit höchstens fehlerhaft.
Ich lasse mich aber gern von einer anderen Meinung überzeugen - also los geht`s

Zum Ende der Kündigungsfrist muss eine neue MG-Bescheinigung beim AG vorliegen. Die Mitgliedschaft muss sich nahtlos an das Ende der Mitgliedschaft bei der anderen Kasse (DAK) anschließen. Dies hat es nicht, weil ein falsches Datum angegeben wurde. Daher ist die Bescheinigung ungültig. Die neu zugesandte Bescheinigung ist dann allerdings erst nach dem Ende der Mitgliedschaft bei der DAK beim AG zugegangen. Damit wird die Bedingung, dass bis zum Ende der Kündigungsfrist eine neue MG-Bescheinigung vorliegen muss, nicht erfüllt. Und bei 2 Kassen darf niemand verischert sein...
Hallo,
mE liegt jens16232 richtig.
[OT] Diese Versuche, die Versicherten am Wechseln zu hindern, finde ich - von allen Kassen - einfach nur armselig. Wir sind ein Unternehmen mit vielen Niederlassungen und einer zentralen Abrechnung. Da die Mitgliedsbescheinigung auf alle möglichen Arten bei uns landen kann, sind wir dazu übergegangen, keinerlei Aussagen gegenüber den alten Kassen über das Vorliegen einer Mitgliedsbescheinigung zu machen; es gibt dafür keine Verpflichtung. [/OT]
MfG ippuj
mE liegt jens16232 richtig.
[OT] Diese Versuche, die Versicherten am Wechseln zu hindern, finde ich - von allen Kassen - einfach nur armselig. Wir sind ein Unternehmen mit vielen Niederlassungen und einer zentralen Abrechnung. Da die Mitgliedsbescheinigung auf alle möglichen Arten bei uns landen kann, sind wir dazu übergegangen, keinerlei Aussagen gegenüber den alten Kassen über das Vorliegen einer Mitgliedsbescheinigung zu machen; es gibt dafür keine Verpflichtung. [/OT]
MfG ippuj