Rausgeflogen, nicht versichert und nun doch?? HILFE

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Kolibrine
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Rausgeflogen, nicht versichert und nun doch?? HILFE

Beitrag von Kolibrine » 02.07.2007, 17:26

Hallo,

mein Mann war als Selbständiger freiwillig in der BEK versichert, Tochter und ich waren familienversicht. Dies auch nur bis zum 15.3., da ein Desaster zu unfreiwilligen "Nichtzahlern" machte und die Barmer uns kündigte.
Zahlungen gingen nur unregelmäßig, da überall Löcher zu stopfen waren.

Trotzdem haben im April und Mai um Weiterversicherung gebeten und dies schriftlich. Keine Antwort! Für mich ein Zeichen, dass wir nicht weiter erwünscht sind.
Nun kam im Juni die Mahnstelle ins Spiel.

Ich sprach mit dem zuständigen Mann, dem ich auch sagte, dass mein Mann zu 99,9% eine Festanstellung zum 1. Juli bekommt.
Der sagte klipp und klar, das eine Weiterversicherung nicht in Frage kommt.
Auch mein Hinweis auf die Gesundheitsreform, wonach keiner unversichert sein soll kam, nicht an. Er informierte sich bei seinem Vorgesetzen, der eine Aufnahme ablehnte und auch weiterhin uns von der Barmer ausschloß. Wir seien seit dem 15.3 ohne Versicherung.
Eine Ratenzahlung für die restlichen Beiträge leisten wir.

Nun gut, dachte ich mir, suchen wir eine andere Kasse, da ja eh zum 1.7 eine Pflichtversicherung besteht. Nur die KK will ein Kündigungschreiben der Barmer nicht anerkennen, sie wollen eine Kündigungsbestätigung!
Gekündigt ist doch gekündigt und ein Ausschluß ist Ende, oder?

Jedenfalls kriegte ich HEUTE nun einen Anruf von der Barmer. Wir werden zwangsversichert, ab dem 1.4.!!
DAS will ich gar nicht!
Man hat uns kein vernünftiges Kündigungsschreiben geschickt, falsche Auskünfte erteilt - wie ich heut auch erfuhr,
die Karten haben wir schon längst abgeben müssen UND nun bin ich auf einmal doch versichert?
Die Fehler hat ein Sachbearbeiter eingeräumt, ich bin vielleicht sauer.
Wenn man uns am 1.4. davon erzählt hätte oder etwas Schriftliches gekommen wäre, hätte ich sofort gekündigt. Aber so sind schon 3 Monate vergangen, ohne das ich davon wusste.
Jetzt wird behauptet, durch die Neuversicherung könnte ich erst nach 18 Monaten kündigen!! :evil:
Ich will in eine günstigere Kasse wechseln und kann nicht!!

Wenn die uns wirklich zwangsversichern, würden das zusätzlich 3,5 Monatsbeiträge sein, die wir noch rückwirkend zahlen müssen!! Wovon denn bloß?

Wenn man dann wenigstens in der neuen KK rückversichern kann, dann wären das schon einige Prozent weniger an Kosten.

Hat jemand eine Idee wie ich doch in die günstiger KK komme? Mein Mann hat seine Arbeit aufgenommen und muss jetzt eine KK angeben.

Kann einer helfen?

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KKK
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Beitrag von KKK » 02.07.2007, 19:28

typisch Barmer

So wie Ich das sehe hat die Barmer nur mist erzählt.

Naturlich können Sie die Barmer kündigen, weil Sie ja die ganze Zeit bei der KK versichert waren und nicht zwischendurch gewechselt haben.

Die wollen nur wieder Versicherte halten.

Wenn ich Sie wäre wurde ich zu einer anderen KK gehen und sagen das zu zu der Wechseln wollen. Und bei neu Kunden hilft naturlich jede KK beim Kündigungsschreiben und danach erhalten Sie die Kündigungsbestätigung.

PS. Bei Neukunden geht das mit der neuen Versichertenkarte naturlich auch extrem schnell nur wenn man kündigen möchte dauert es extrem lang und es gibt nur Probleme. :lol:

Kolibrine
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Beitrag von Kolibrine » 03.07.2007, 08:06

Hallo!
Danke für die Antwort. :D
Die Barmer ist so dreist jetzt und sagt, dass wir automatisch ab 1. April neu versichert sind.
Obwohl wir 2 mal nach der Kündigung um Weiterversicherung gebeten haben, fehlen jetzt die 2 Wochen!
Der Hammer dabei ist, dass die Kündigungsfristen erneut laufen. Mir wurde gesagt, wir wären dann auf 18 Monate wieder gebunden bei der Barmer bevor wir wechseln dürften!!!

Ich bin so sauer und wie ich sehe, kann ich nur normal kündigen. ABER ich will nicht 18 Monate gebunden sein, schließlich liegt der Fehler bei der BEK die mir ja nicht auf die Weiterversicherungsanfragen geantwortet hat.

Der Sachberater der hier angerufen hat, wäscht sein Hände in Unschuld, entschuldigt sich für die Fehler seiner Kollegen. Das kann es ja wohl nicht sein, oder?
Ein Entgegenkommen wäre ja ganz nett oder ist das zuviel verlangt?

Die neue Kasse kann mir nicht helfen, da ich ja kein Kündigungsschreiben von der BEK erhalte, jedenfalls nicht diese Bescheinigung, die dafür notwendig wäre um in einer anderen Kasse aufgenommen zu werden.
:cry:

Kolibrine
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Beitrag von Kolibrine » 03.07.2007, 09:43

Ich hab mich versucht im dem Gesetzen schlau zu machen und bin über §5 gestolpert.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Spannend ist der geteilte Satz 13. Er sieht bestimmte offenbar Ausnahmetatbestände vor.
Und zwar:

(5) nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist NICHT versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

Mein Mann war bis zum 30.6 selbständig und damit nicht versicherungpflichtig!! Also auch keine Zwangsversicherung rückwirkend zum 1.4.

Damit ist er aber ab 1.7. doch bei der Barmer pflichtversichert weil er jetzt angestellt ist.
DOCH nicht auf 18 Monate gebunden, so die neue Kasse, da wir ja kein Wahlrecht ausgeübt haben!!
Wir waren jahrzehntelange Mitglieder, also kann die Kündigungszeit NUR 2 Monate betragen, so wurde mir von der neuen Kasse gesagt.

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 03.07.2007, 10:50

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Kolibrine
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Beitrag von Kolibrine » 03.07.2007, 11:12

Welcher neu eingefügte Satz??

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 03.07.2007, 11:31

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Kolibrine
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Beitrag von Kolibrine » 03.07.2007, 12:07

Warum sollte 13 b nicht ziehen?

Mein Mann war hauptberuflich selbständig bis zum 30.6. erwerbstätig.

Also doch:

(5) nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist NICHT versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

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Beitrag von freiwillig » 03.07.2007, 12:17

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Beitrag von freiwillig » 03.07.2007, 12:20

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Kolibrine
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Beitrag von Kolibrine » 03.07.2007, 13:30

Es treffen auch keine Vorraussetzung, aus den Sätzen 5 - 12 zu.



Eine Sachbearbeiterin bei der neuen Kasse hat dies mit ihrem Team besprochen und die meinen auch, dass §5 schon alles sagt.
Sie sagen auch, dass mein Mann ab 1. Juli in die Barmer muss, aber nur eine 2 monatige Kündigungsfrist hat, da ein Wechsel zu einer neuen Kasse nicht vorliegt.

Anders sieht das der Sachbearbeiter bei der Barmer. Der meint, wir seien ab 1.4 versichert! Auch ohne Antrag usw.
UND
eine Kündigung erst nach 18 Monaten möglich ist.
So deren Rechtsabteilung!

Dies glaube ich nicht. Der will doch nur, dass wir zwangsweise wieder in die BEK kommen, die restlichen Beiträge für März, April, Mai und Juni zahlen und erst nach 18 Monaten kündigen können.

:evil:

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Beitrag von freiwillig » 03.07.2007, 14:50

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Beitrag von Kolibrine » 03.07.2007, 15:21

@freiwillig

puh, irgendwie verstehe ich das nicht.........

zuletzt waren wir ja nicht gesetzlich versichert. Man hat uns expliziet rausgeworfen und eine erneute Aufnahme verweigert!

Warum man erst jetzt im Juli darauf kommt, dass wir nicht versichert sind, liegt nur daran, weil wir die Kasse wechseln wollten!!!
Daher bin ich der Meinung:

5) nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist NICHT versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.


die Personen sind doch angesprochen.......und nicht die Personen in Satz 13.


Der Sachbearbeiter hat ein Beschwerdeschreiben für verschiedene Stellen der BEK aufgesetzt und abgeschickt.
Es ist schon ein Unding, was die sich geleistet haben.

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Beitrag von freiwillig » 03.07.2007, 15:41

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Beitrag von Kolibrine » 03.07.2007, 15:59

freiwillig, Danke für deine Mühe............ich geb es auch für heute auf.
Ist wohl nicht mein Tag, da durch zu steigen.



@all

drückt mal die Daumen, dass die BEK die zurückliegenden Beiträge ab 1.4 nicht haben will und meinen Mann, der ja ab 1.7. beschäftigt ist, nach 2 Monaten auch entlässt mit seiner Kündigung.

*hoff*

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