Hallo zusammen,
und vielen Dank für die Informationen der offensichtlichen Fachleute!
Mein Fall liegt 2009 gleich Montreals. § 51
Bis jetzt leider im Widerspruchsverfahren. Warum einfach, wenn es auch umständlich geht?
Kurz eine Rolle rückwärts... Ich war bereits letztes Jahr Juli 4. Wochen in einer psychosomatischen Rehamaßnahme, ohne AU und auf eigenen Antrag. Weil ich keinerlei Erfahrungen mit Reha hatte, überließ ich die Wahl der Klinik dem Kostenträger – in dem Fall der DRV.
Da ich aber außer F 41.0 F45.1 an einer sehr schweren chr. Akne erkrankt bin und auch ein Rückenleiden (LWS, HWS - Brückenbau der BWS) habe und die ärztl. Berichte zusammen mit meinen Anmeldedaten der Klinik vorausgeschickte, bin davon ausgegangen, diese Probleme werden in einer „Rehabilitation“ gleich mitbehandelt. Es wurde leider kontraproduktiv behandelt, sodass ich Anfange der 3. Woche meinem Bezugtherapeuten mitteilte, dass ich mich in der Klinik nicht gut aufgehoben fühlte. Der Therapeut hat darauf den Chefarzt gebeten an dem Gespräch teilzunehmen, was dieser überaus freundliche Herr auch umgehend tat.
Im Laufe des Gesprächs haben wir gemeinsam festgestellt, dass die Klink - bezogen auf meinen gesundheitlichen Zustand - die völlig falsche Klinik sei. Die Akne und Rückenprobleme durchaus ein Faktor für rez. Depris usw. sei und die Klinik mir nicht das bieten könne, was ich benötig, sie seien weder Dematologen noch Orthopäden.
Dennoch haben wir uns darauf geeinigt, die Rehamaßnahme – regulär, wie genehmigt - nach der 4. Woche zu beenden. Aus dem Abschlußbericht geht hervor, was ich ahnte. Mein psychischer Zustand habe sich zum Ende der Therapie gravieren verschlechtert.
So schleppt man sich arbeitseifrig wie Frau ist zum Job und wartet der Dinge die kommen. Ende Dez. 2008 schickte mein Chef mich vorzeitig in den Jahresurlaub, weil er von dem Ergebnis der Reha eben so wenig begeistert war. Letztendlich habe ich mich im Febr. zum Facharzt geschleppt – es ging nichts mehr. Nun war die AU angesagt. Im April kam die Aufforderung nach § 51 SGB V durch die KK. Bei der Gelegenheit habe ich gleich meiner SB über den Misserfolg der Reha 2008 berichtet.
Jetzt erneuter Antrag bei der DRV. Bewilligt und wieder Einweisung in die Klinik, die für mich völlig falsch ist. Kurzes Fax mit der Begründung an die DRV und binnen 8 Tagen eine Umeinweisung in die für mich richtige Klinik. Anmeldung läuft - Einberufung in der 48. Woche. Das dauert der KK zu lange – kann ich ja verstehen, mir auch.
KK bittet die DRV die Notwendigkeit der ausgewählten Klinik (psychosomatisch, dermatologisch u. orthopädisch) zu überprüfen. DRV schreibt:
„Die Überprüfung lässt a. G. des Gesundheitszustandes keine Umeinweisung zu, es bleibt somit bei der Bewilligung.“
3 Wochen später flattert mir, ohne jede Vorwarnung, eine neu Bewilligung der DRV ins Haus. Einweisung in die Klinik, die mir mehr geschadet hat, als geholfen. Ja spinnen die denn jetzt Keine Woche später die Aufnahmepapiere der Klinik im Briefkasten.
In meinen Augen eine Zwangseinweisung

, der ich mit Sicherheit nicht nachkommen werde. Scheinbar haben einige Leute kein Interesse daran, mich für das Arbeitsleben wieder fit zu machen. Nun beschreiten wir den Rechtsweg.
Gute Besserung!
