die Frage, die ich hier stelle hat zwar nix mit KV zu tun aber da sich hier doch viele Sozi-Experten tummeln

Die Rentenversicherung fragt zum Thema Anrechnung von Kindererziehungszeiten u. a. auch, ob man während dieser Zeiten selbstständig tätig war bzw. im Betrieb des selbsständigen Ehemanns tätig war. Welchen Hintergrund hat das bzw. wie verhält sich das, wenn man zwar im Betrieb des Mannes tätig war aber eben unentgeltlich, quasi als Familienhilfe.
Gruß