Rentner aus Nicht-EWR Rückkehr nach Deutschland

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ecuador1
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Rentner aus Nicht-EWR Rückkehr nach Deutschland

Beitrag von ecuador1 » 18.04.2011, 21:49

Trotz langem Studium habe ich im Forum keine Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht findet sich aber jemand, der mir eine Antwort geben könnte?
[b]Situation[/b]:
- In Deutschland versichert in GKV (AOK) - Pflicht und später auch freiwillig
- Jetzt Rentner im Nicht-EWR-Ausland lebend (ohne Versicherung)
[b]Vorhaben[/b]:
- Rückkehr nach Deutschland
[b]Frage[/b]:
- was ist zu tun, um wieder in die AOK zu kommen?
- welche Unterlagen / Dokumente sind erforderlich?
- wie lange dauert es ungefähr, wenn eine Rückkehr in die AOK möglich sein sollte?
- Wie hoch ist der AOK-Beitrag, der dann monatlich von der Rente abgezogen würde / bzw. in Prozent?
Vielen Dank schon im Voraus.
Ralf

Rentner
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Beitrag von Rentner » 20.04.2011, 19:19

Bevor die Frage zu beantworten ist, erstmals folgendes:

Ist die jetzige Rente eine gesetzliche in Deutschland oder eine ausländische.
Wenn es eine deutsche ist, wurde hierüber schon die Pflichtversicherung geprüft ? Oder wird eine deutsche Rente noch beantragt ? Dann bleibt die Prüfung nach der 90 % Regelung. Hierzu müßte man die Vorversicherungszeiten wissen.

Ansonsten dürfte die Pflichtversicherung der Nichtversicherten in Frage kommen. Der Beitrag berechnet sich dann prozentual nach dem Gesamteinkommen. Beginn der Versicherung wäre das Zuzugsdatum mit Nachweis der Einkommenssituation.

ecuador1
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Rente

Beitrag von ecuador1 » 22.04.2011, 15:59

In Deutschland war ich in der AOK pflichtversichert und bei höherem Einkommen auch freiwillig in der AOK.
Im Ausland hatten wir keine Versicherung, nachdem wir uns bei der AOK abgemeldet hatten.
Gibt es noch Fragen?
Ralf

Rentner
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Beitrag von Rentner » 22.04.2011, 18:51

Wenn ich die Aussage richtig interpretiere, gibt´s also keine deutsche Rente.
In diesem Fall bleibt nur die Versicherung nach § 5,1,13. (Pflichtversicherung der Nichtversicherten

Dies ist eine Pflichtversicherung und beginnt auf Antrag mit Datum des Zuzugs nach Deutschland, sofern keine Beschäftigung aufgenommen wird und du noch nicht 55 Jahre bist.

Paule
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Beitrag von Paule » 22.04.2011, 18:53

Was Rentner wissen wollte: Wurde bei Rentenbeginn geprüft, ob Sie unter die 90%-Regelung fallen? Also, ob Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens, vom 1. Arbeitstag bis zum (deutschen) Rentenbeginn, zu mindestens 90 % in der GKV versichet waren.

ecuador1
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Beitrag von ecuador1 » 22.04.2011, 19:02

Ich war also immer in Deutschland in der AOK versichert.
Nach meinem Verzug in das Nicht-EWR-Ausland hatte ich dort keine Versicherung.
Ich bin Rentner und jetzt 65 Jahre alt.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 22.04.2011, 21:25

Gut, jetzt wird die Sachlage klarer.

Nachdem ich unterstelle, daß du mehr als 2 Jahre im Ausland warst, bleibt als Rentner eben nur die Versicherung nach § 5,1,13.

Das ist die Pflichtversicherung der Nichtversicherten. Der Beitrag berechnet sich dann prozentual nach dem Gesamteinkommen. Beginn der Versicherung wäre das Zuzugsdatum mit Nachweis der Einkommenssituation.

ecuador1
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Beitrag von ecuador1 » 23.04.2011, 00:51

Vielen Dank Rentner für Deine Erläuterung.
Ralf

PetraB
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Rente in Deutschland - welche Krankenkasse?

Beitrag von PetraB » 14.06.2012, 23:37

Mir geht es nicht anders. Ich lebe seit vielen Jahren hier in Amerika und moechte mir die Moeglichkeit meine Rente in Deutschland zu erleben nicht verbauen. Noch bin ich berufstaetig, 52 Jahre alt, und habe auch Rentenansprueche in Deutschland. Kann man sich irgendwo bereits jetzt anmelden, auch wenn man noch keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Oder waere es moeglich mit einem zweiten Wohnsitz in Deutschland? Danke fuer einen Ratschlag.
Petra

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.06.2012, 07:20

GutenMorgen,
grundsätzlich sit es noch so ds die KV Pflicht in Deutschland vom Wohnortprinzip abhängt, keiner kann sagen ob in 15 Jahren noch das gilt was heute gilt. Ob Schwaz Rot Gold noch weht oder der sonst was .

PetraB
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Beitrag von PetraB » 15.06.2012, 23:43

Vielen Dank fuer die Nachricht. Was ist das Wohnortprinzip? Trifft das nur auf den Hauptwohnort zu oder kann man auch fuer einen zweiten Wohnsitz eine Krankenversicherung anmelden? Ich bin fuer weitere Nachrichten dankbar und werde mich auch noch anders versuchen zu erkundigen. Danke fuer jeden Ratschlag. Wuensche Ihnen ein schoenes Wochenende.
Petra

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