
ich habe mich hier eingelesen, bin aber immernoch etwas unsicher bezueglich diesem Sachverhalt:
- 2009 bis 2012 in Dtl. pflichtverichert in gesetzlicher KV.
- 2012 bis 2014 Auslandsaufenthalt (waehrend Auslandaufenthalt beim Einwohnermeldeamt durchgaengig abgemeldet)
- 2014 geplante Rueckkehr nach Dtl.
1. - muss ich zu der GKV zurueck, die mich zuletzt versichert hat oder kann ich auch sofort zu einer anderen?
Soweit ich weiss, hab ich freie Kassenwahl, will nur sicher gehen, dass das auch direkt nach Dtl.Rueckkehr so ist....
2. - muss ich bis zur Rueckkehr nach Dtl. auf andere Art krankenversichert sein, oder ist es egal (habe hier 1x an andrer Stelle gelesen, dass das nichts macht, wenn man die gesamte Zeit polizeilich abgemeldet ist)?
3. - Falls es nicht egal ist, was waere die Konsequenz, falls ich nicht durchgeangig im Ausland versichert war? Saemtliche Monate nachzahlen...?
4. - muss ich mich erst beim Einwohnermeldeamt wieder anmelden, bevor ich den Antrag bei der GKV stelle oder geht es auch andersrum?
Falls es wichtig ist: ich habe noch keinen Job in Aussicht und plane eigentlich nicht, ALG zu beantragen....
Vielen Dank fuers Lesen (und ggf. Antworten :p)
Schoenen Nachmittag nach Dtl.
