ich habe ein paar Fragen zu meiner Situation und bitte um Rat

Ich habe 2015 Deutschland, nach langjähriger Beitragszahlung, freiwillig gesetzlich versichert als Selbstständiger mit Anwartschaft verlassen und meinen Wohnsitz in Deutschland damals nicht abgemeldet. Bis auf einen zweiwöchigen Besuch war ich seitdem nicht mehr in Deutschland.
Auf Reisen war/bin ich die überwiegende Zeit durch Reisekrankenversicherungen (ELVIA YoungTravel Work&Learn, WorldNomads, Safetywing) für den medizinischen Notfall abgesichert.
In den wenigen Wochen in denen ich nicht versichert war hat es mich leider mit einer akuten Mandelentzündung mit Abszess ins Krankenhaus (stationär) in Korea verschlagen.
Frage 1) Gib es die Chance irgendwelche Kosten von der deutschen Krankenkasse erstattet zu bekommen?
Seit diesem Vorfall bekomme ich regelmäßig, trotz zweifacher Antibiotikabehandlung, immer wieder Mandelentzündungen, so dass ich eine Rückkehr nach Deutschland zur operativen Entfernung (ebenso Empfehlung des Arztes in Korea) in Erwägung ziehe.
Meine Selbstständigkeit habe ich mit der Steuererklärung 2017 dem Finanzamt als beendet angezeigt und ich plane die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (500 EUR) zur Wiederanmeldung.
Frage 2) Gibt es Anzeichen dafür, dass die Krankenkasse bei Rückkehr die Wiederanmeldung verweigern oder Beitragsnachzahlungen anfordern könnte?
Frage 3) Kann die Krankenkasse die Bezahlung der Behandlungskosten verweigern?
Frage 4) Werde ich bei Aufnahme einer Beschäftigung automatisch wieder als gesetzlich Pflichtversicherter eingestuft, muss ich das irgendwie gesondert (im Vorfeld) beantragen, gibt es Voraussetzungen (Dauer, Verdienst, etc.) die eingehalten werden müssen?
Ich vermute ich werde nach meiner Rückkehr nicht dauerhaft in Deutschland verweilen sondern erst einmal weiter die Welt bereisen wollen. Auf die Zahlung der Anwartschaft (57 EUR mtl.) würde ich dabei wenn möglich gerne verzichten, trotzdem aber die Möglichkeit haben, bei Rückkehr, auch im Notfall, wieder problemlos aufgenommen zu werden.
Frage 5) Soweit ich informiert bin, ist eine Anwartschaft als gesetzlich Pflichtversicherter dafür nicht wirklich notwendig. Richtig?
Frage 6) Muss ich der Krankenkasse, vor erneuter Abreise (ohne Anwartschaft), gesondert kündigen oder reicht die Abmeldung durch den Arbeitgeber? Fristen?
Frage 7) Angenommen ich entschließe mich gegen eine Behandlung in Deutschland, möchte aber trotzdem als gesetztlich Pflichtversicherter eingestuft, aus der Anwartschaftsversicherung raus und bei Rückkehr problemlos wieder aufgenommen werden, ist das aus der Ferne möglich?
Irgendwelche weiteren Vorschläge/Anregungen?
Ein herzliches mega Dankeschön im Voraus für Euren Rat und Eurer Zeit und Mühe
Marco