Bin seit 1997 als Angestellter privat krankenversichert und seit 01.01.2004 unter die Beitragbemessungsgrenze gefallen. Leider habe ich es bisher aus Unwissenheit versäumt, mich wieder bei der GKV anzumelden. Auch mein Arbeitgeber hat sich erst Anfang 2007 bei mir gemeldet und mich darum gebeten, zu überprüfen, ob ich noch rechtmäßig versichert sei. Von meiner privaten Krankenversicherung wurde mir damals mitgeteilt, daß ich mit einer Verzichtserklärung weiterhin privat versichert sein könnte. Habe allerdings bis heute keine solche Verzichtserklärung unterschrieben, und Ende Januar 2008 kam mein Arbeitgeber wieder auf mich zu, er benötige ein Schreiben von meiner privaten Krankenversicherung, daß ich dort noch rechtmäßig versichert sei. Nach diversen Recherchen sieht es jetzt jedoch so aus, als ob ich rückwirkend wieder in die GKV gehen muß und ebenso rückwirkend volle Beiträge ohne den üblichen AG-Zuschuß nachzahlen muß. Und nach Auskunft der PKV bekomme ich von Ihr keine Beiträge mehr zurück, weil ich es versäumt hätte, rechtzeitig fristlos zu kündigen.
Kann das denn alles rechtens sein? Wieso soll ich jetzt für Zeiten in der Vergangenheit doppelt zahlen, also für Zeiten, in denen ich sowieso keinen Leistungsanspruch mehr herleiten kann? Bin für jeden Rat dankbar!
