Säumniszuschlag oder Verzugszinsen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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tanjuschka
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Säumniszuschlag oder Verzugszinsen

Beitrag von tanjuschka » 14.02.2012, 11:41

hallo erstmal an alle.

ich bin neu hier, komme aus rheinland pfalz.

meine frage bezieht sich allerdings auf meinen papa.
also...er ist selbstständig und freiwillig bei der AOK versichert.
er hat beitragsrückstände im fünfstelligen bereich bei der kasse.
sind nur seine eigenen, mitarbeiter hat er keine mehr.

nun war ich zum verhandeln mit ihm bei der sachbearbeiterin.
wir konnten uns auf eine ratenzahlung von 100 euro monatlich plus laufende beiträge einigen.

ich möchte jetzt gerne wissen, ob die säumniszuschläge mit 5% nun in verzugszinsen, die ja niedriger ausfallen, umgewandelt werden MÜSSEN.
da die ratenzahlung so angenommen wurde.
gibt es da irgendwo eine gesetzespassage die da greift?
oder ist das nur eine KANN leistung der kasse?

meine kasse, die IKK macht das. ich hatte nachgefragt.

laut GKV Einheitliche Grundsätze zur Erhebung von Beiträgen, zur Stundung, zur Niederschlagung
und zum Erlass sowie zum Vergleich von Beitragsansprüchen
(Beitragserhebungsgrundsätze) im §4, meine ich es auch rauszulesen, dass der zinssatz geändert werden muss.

bin mir aber nicht so sicher!


vielen dank im voraus!

tanjuschka

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