Bei ALG 2 prüft die ARGE von sich aus, ob eine Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Altersgrenzen und übrigen gesetzlichen Bestimmungen möglich ist, damit so wenig Beiträge wie möglich gezahlt werden.
Ausgehend davon, dass bisher wohl keine Familienversicherung durchgeführt wurde (wäre auch nur bei Schul-/Berufsausbildung möglich), ist eine eigene Versicherung erforderlich. Zur Auswahl steht eine freiwillige Krankenversicherung bei der bisherigen Krankenkasse oder bei einer privaten Versicherung. Die private Versicherung kann auch mit Beginn der Ausbildung und einer Pflichtversicherung "fristlos" gekündigt werden.
Eine Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus wäre nur bei Schul-/Berufsausbildung und abgeleistetem Wehr-/Zivildienst möglich und wäre dann sicher auch schon die ganze Zeit durchgeführt worden.
Mit freundlichen Grüßen
PS:
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Ab den Zeitpunkt wo ihre letzte Versicherung endete sind sie einen ganzen Monat weiter versichert.
Das gilt nur, wenn die Lücke zwischen 2 Versicherungszeiten nicht größer als 1 Monat ist! Ansonsten gilt § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB für die gesamte Lücke.
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Durch die Ausbildung sind sie dann wieder pflichtversichert und müssen für Rückstände nix nachbezahlen, weil eine Pflichtversicherung erst ab den Tag gültig ist wo sie versichert werden, also nicht rückwirkend.
Auch das ist falsch! Die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wird auch rückwirkend sowohl mit Leistungsanspruch wie auch mit Beitragszahlung durchgeführt. Das ist der große Unterschied zur privaten Versicherung.