
Bin mir nicht sicher ob es in diesen Bereich gehört.
In der Zeit vom 31.08.2014 - 31.01.2015 war ich arbeitslos und nicht beim Jobcenter gemeldet, weil die Freundin zuviel verdiente,
also habe ich mich freiwillig versichert und die Beiträge gezahlt.
Für den Januar 2015 habe ich das wohl vergessen, übersehen ect.
Am 18 mai 2017, also etwas über 2 jahre später kommt eine Mahnung mit Säumniszuschlägen von insgesamt 336,66 euro.
Meine Frage dazu: Darf die Krankenkasse einfach nach so langer Zeit eine Mahnung mit diesen Säumniszuschlägen rausschicken, ohne vorher eine Zahlungserinnerung zu verschicken zu angemessener Zeit (1 Woche oder 1 Monat nach vergessener Zahlung?