Vergessen Beitrag zu zahlen - 2 Jahre später kommt Mahnung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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neu76
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Vergessen Beitrag zu zahlen - 2 Jahre später kommt Mahnung

Beitrag von neu76 » 30.05.2017, 15:05

Hallo zusammen :)

Bin mir nicht sicher ob es in diesen Bereich gehört.

In der Zeit vom 31.08.2014 - 31.01.2015 war ich arbeitslos und nicht beim Jobcenter gemeldet, weil die Freundin zuviel verdiente,
also habe ich mich freiwillig versichert und die Beiträge gezahlt.

Für den Januar 2015 habe ich das wohl vergessen, übersehen ect.

Am 18 mai 2017, also etwas über 2 jahre später kommt eine Mahnung mit Säumniszuschlägen von insgesamt 336,66 euro.

Meine Frage dazu: Darf die Krankenkasse einfach nach so langer Zeit eine Mahnung mit diesen Säumniszuschlägen rausschicken, ohne vorher eine Zahlungserinnerung zu verschicken zu angemessener Zeit (1 Woche oder 1 Monat nach vergessener Zahlung?

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 30.05.2017, 15:42

Hallo neu76,

Beitragsforderungen verjähren frühestens 4 Jahre nach Ablauf des Jahres, für das die Forderungen entstanden sind. Bei dir könnte als eine Verjährung frühestens am 1. Januar 2020 eintreten.

Du wirst zahlen müssen. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass die Krankenkasse dich jetzt zum ersten Mal anschreibt. Bist du umgezogen und hast dies der KK umgehend mitgeteilt?

Ich würde mal mit der Krankenkasse sprechen. Vielleicht lässt sich was bei den Säumniszuschlägen machen, wenn die Krankenkasse hier eine Schuld trifft.

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