Hallo in die Runde.
Da ich für 2024 eine erhebliche Summe in die GKV werde nachzahlen müssen, würde ich gern den Betrag schon in diesem Jahr bezahlen.
Stellen die Krankenkassen einen vorläufigen Bescheid rückwirkend für diese Jahr aus, oder erst für die Zukunft?
Ich müsste sonst in 2025 den Beitrag für 2024 nachzahlen und natürlich noch den Beitrag für 2025.
Das wäre steuerlich von Nachteil.
Ich bin freiwillig versichert.
Vielen Dank
Lilebror
Vorauszahlung Beiträge GKV
Moderator: Czauderna
Re: Vorauszahlung Beiträge GKV
Hallo,Lilebror hat geschrieben: ↑25.11.2024, 13:03Hallo in die Runde.
Da ich für 2024 eine erhebliche Summe in die GKV werde nachzahlen müssen, würde ich gern den Betrag schon in diesem Jahr bezahlen.
Stellen die Krankenkassen einen vorläufigen Bescheid rückwirkend für diese Jahr aus, oder erst für die Zukunft?
Ich müsste sonst in 2025 den Beitrag für 2024 nachzahlen und natürlich noch den Beitrag für 2025.
Das wäre steuerlich von Nachteil.
Ich bin freiwillig versichert.
Vielen Dank
Lilebror
grundsätzlich gilt, dass Beiträge, nachdem für das aktuelle Kalenderjahr festgestellten Einkünften zu zahlen ist. Es ist aber genauso möglich, Beiträge für die Zukunft zu entrichten. Es kommt eben auf den jeweiligen Einzelfall an. Wenn es sich dann um den Höchstbeitrag handelt (vorausschauend für 2025), dann sehe ich persönlich kein Problem und wenn du der Kasse dein Einkommen für 2024 jetzt schon endgültig nachweisen kannst, dann auch nicht, aber ich bin nicht deine Krankenkasse, das solltest du persönlich mit dieser abklären.
Gruss
Czauderna