ich habe schon wichtige Infos darüber hier im Forum gelesen, aber habe noch Erklärungsbedarf in meiner etwas speziellen Situation.
Bin von Nov. 2013 und bis Sept. 2014 in der Elternzeit, mein AG hat mich verspätet ab 1.1. als freiw. Versicherter gemeldet, und Mitte Mai wacht die GKK auf und bin im Moment nicht versichert, sagen die Mitarbeiter der GKK (rechtlich nicht korrekt ,denk ich)
Jetzt wird die Familienvers. geprüft, und dadurch wird mein KK-Beitrag gerechnet und ich werde rückwirkend ab 1.1. freiw. vers. sein
- Frau und 2 Kinder von ausländischer private KK versichert
- 2013 gesetzlich versichert, ab 1.1.2014 freiw. bei der GKK (durch die fiktive Einkommenberechnung)
-Da ich seit kurzem mit meiner Frau getrennt leben und meine Frau im Ausland arbeitet, wird der Elterngeldbescheid(? ist doch kein Einkommen)?)benötigt, laut der MA der KK.
1) Mein Elterngeld beträgt 1600€ und ist meine einzige Einkunft. Wie hoch kann der KK-Beitrag sein?
2) Ich werde sehr wahrscheinlich ab Okt. oder Nov. 2014 zurück im Status Pflichtversichert, durch Arbeitslosigkeit. Kann ich irgendwann am Ende des Jahres mit einer Rückerstattung meiner Beiträgen rechnen? Das wäre für meine Jahresbudgetplanung sehr gut zu wissen

Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Mit freundlichem Gruß
Daddy@home