Wechsel von pflichtvers. zu freiw. während der Elternzeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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daddy@home
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Wechsel von pflichtvers. zu freiw. während der Elternzeit

Beitrag von daddy@home » 06.06.2014, 09:27

Guten Tag zusammen,

ich habe schon wichtige Infos darüber hier im Forum gelesen, aber habe noch Erklärungsbedarf in meiner etwas speziellen Situation.
Bin von Nov. 2013 und bis Sept. 2014 in der Elternzeit, mein AG hat mich verspätet ab 1.1. als freiw. Versicherter gemeldet, und Mitte Mai wacht die GKK auf und bin im Moment nicht versichert, sagen die Mitarbeiter der GKK (rechtlich nicht korrekt ,denk ich)

Jetzt wird die Familienvers. geprüft, und dadurch wird mein KK-Beitrag gerechnet und ich werde rückwirkend ab 1.1. freiw. vers. sein
- Frau und 2 Kinder von ausländischer private KK versichert
- 2013 gesetzlich versichert, ab 1.1.2014 freiw. bei der GKK (durch die fiktive Einkommenberechnung)
-Da ich seit kurzem mit meiner Frau getrennt leben und meine Frau im Ausland arbeitet, wird der Elterngeldbescheid(? ist doch kein Einkommen)?)benötigt, laut der MA der KK.
1) Mein Elterngeld beträgt 1600€ und ist meine einzige Einkunft. Wie hoch kann der KK-Beitrag sein?
2) Ich werde sehr wahrscheinlich ab Okt. oder Nov. 2014 zurück im Status Pflichtversichert, durch Arbeitslosigkeit. Kann ich irgendwann am Ende des Jahres mit einer Rückerstattung meiner Beiträgen rechnen? Das wäre für meine Jahresbudgetplanung sehr gut zu wissen :wink:

Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Mit freundlichem Gruß
Daddy@home

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 06.06.2014, 10:08

Wann genau fing der Elterngeldbezug an (Datum)?
Wie warst du am Tag davor versichert? (Pflicht, freiwillig?)

daddy@home
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Beitrag von daddy@home » 06.06.2014, 21:19

Hallo Swantje B,

die erste Überweisung für Elterngeld war am 16. Dez. 2013 , die Elternzeit hat am 8.11.2013 begonnen.
Mein Arbeitgeber hat mich zum 31.12.2013 als Pflichtmitglied abgemeldet und ab 1.1.2014 als freiw. angemeldet. d.h. am Tag davor war ich pflichtvers.
wie spielt das eine rolle?

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 07.06.2014, 13:44

Irgendwas stimmt da mit den Arbeitgebermeldungen nicht. Der Arbeitgeber kann dich in dieser Konstellation nicht "abmelden" oder in eine freiwillige Mitgliedschaft "ummelden". Zum Beginn der Elternzeit muss er eine "Unterbrechungsmeldung" erstellen. Wenn du unmittelbar vor der Elternzeit pflichtversichert warst, bleibt deine Mitgliedschaft beitragsfrei erhalten (§ 192 SGB V). Allerdings würde ich das die Kasse klären lassen: Frag die Kasse nach dem (kostenfreien) Mitgliedschaftserhalt nach § 192 wegen Elterngeld/Elternzeit und bitte die Kasse sich wegen der Meldungen mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. Den Elterngeldbescheid benötigt die Kasse, damit sie die Dauer des Mitgliedschaftserhalts bestimmen kann.

Gruß
Swantje

daddy@home
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Beitrag von daddy@home » 07.06.2014, 21:28

Mitte Februar dieses Jahr habe ich vom Arbeitgeber mehrere Meldebescheinigungen zur Soz.Vers. bekommen (voll verspätet) , und in dem Brief vom AG dazu : "Sie haben die jährliche Versicherungspflichtgrenze im Kal.jahr 2013 überschritten und werden auch voraussichtliche Grenze des Jahres 2014 überschreiten. Somit werden wir Sie zum 31.12.2013 bei der ...(KK) als Pflichtmitglied abmelden und ab dem 01.01.2014 als freiw. Mitglied wieder anmelden" ,meine Elternzeit startete am 8.11.2013

Vielen Dank für den SGB Verweis!
ich werde mich erst an die KK wenden, wie empfohlen.
für mein Verständnis, ist es rechtlich meinem AG unzulässig ,die Ummeldung in der Elternzeit zu machen und/oder soll einfach die KK tun,was der AG meldet ohne zu prüfen?
gruß
daddy@home

heinrich
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Beitrag von heinrich » 10.06.2014, 21:33

Arbeitgeber hat einen Fehler gemacht.

Ist ja auch alles für einen Arbeitgeber ziemlich kompliziert.

Die KK kann dies im Moment der Meldungen üüüüüberhaupt nicht erkennen.


Du musst Dir vorstellen: alle Arbeitgeber schießen Meldungen bei der KK in deren 'Computer rein. So macht es auch das Arbeitsamt und das Jobcenter.

Leider ist dabei ein gewisser Prozentsatz FALSCH.


Diese stellt sich meist erst viel später (z.B. bei einer Betriebsprüfung, Jahre später) raus.

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 11.06.2014, 17:52

Hallo daddy@home,

ich sehe das auch so, dass Deine Versicherung kostenfrei während der Elternzeit bestehen bleibt. Deine Kasse wird die falschen An-/Ab-/Ummeldungen mit dem Arbeitgeber klären können.

LG Jürgen

daddy@home
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Beitrag von daddy@home » 11.06.2014, 22:56

Hallo zusammen,
wie empfohlen habe ich erst mit der Kk telefoniert, mir wurde gesagt, an den AG zu wenden. Mit dem personaler meiner zeitarbeitfirma bin ich leider keinen schritt weiter gekommen. Der fragte die KK um Rat, und folgt was sie sagt, d.h alles sei i.o. , die einkommen Grenze ist im 2013 uberschritten usw 2014 freiw.
Das heißt jetzt ich muss die Sache eskalieren lassen,sonst bleibe ich ohne vers. für eine Weile. Wie? Oder erst den Eintrag zur freiw.kkvers. machen, beitrage zahlen und weiter mit den AG streiten? Das ist für mich absolutes Neuland,
gruss von dem daddy@home

Poet
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Beitrag von Poet » 12.06.2014, 07:05

@daddy: Lass Dich doch nicht so leicht abwimmeln. Selbst wenn Du 2013 über der Grenze lagst, dann wäre die Ummeldung auf die frw. Versicherung erst zum 01.01.2014 erfolgt. Da warst Du aber längst in Elternzeit. Der AG muss in Deinem Fall - so wie Swantje beschrieben hat - nur eine Unterbrechungsmeldung machen. Deine Mitgliedschaft läuft beitragsfrei weiter.

Deine Kasse soll dies mit dem AG klären, das ist doch kein Aufwand! Schreibe Deine Bitte am besten per Email/Einschreiben, dann hast Du auch einen Nachweis.

Poet
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Beitrag von Poet » 12.06.2014, 07:07

@daddy: Lass Dich doch nicht so leicht abwimmeln. Selbst wenn Du 2013 über der Grenze lagst, dann wäre die Ummeldung auf die frw. Versicherung erst zum 01.01.2014 erfolgt. Da warst Du aber längst in Elternzeit. Der AG muss in Deinem Fall - so wie Swantje beschrieben hat - nur eine Unterbrechungsmeldung machen. Deine Mitgliedschaft läuft beitragsfrei weiter.

Deine Kasse soll dies mit dem AG klären, das ist doch kein Aufwand! Schreibe Deine Bitte am besten per Email/Einschreiben, dann hast Du auch einen Nachweis.

Poet
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Beitrag von Poet » 12.06.2014, 07:07

@daddy: Lass Dich doch nicht so leicht abwimmeln. Selbst wenn Du 2013 über der Grenze lagst, dann wäre die Ummeldung auf die frw. Versicherung erst zum 01.01.2014 erfolgt. Da warst Du aber längst in Elternzeit. Der AG muss in Deinem Fall - so wie Swantje beschrieben hat - nur eine Unterbrechungsmeldung machen. Deine Mitgliedschaft läuft beitragsfrei weiter.

Deine Kasse soll dies mit dem AG klären, das ist doch kein Aufwand! Schreibe Deine Bitte am besten per Email/Einschreiben, dann hast Du auch einen Nachweis.

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