Ein bei der DAK versicherter Arbeitnehmer war stationär in einer Rehabilitationsklinik, Träger der Maßnahme war die Rentenversicherung Bund. Bei Entlassung bestand laut den dortigen Ärzten Arbeitsfähigkeit.
Da der Arbeitnehmer weiterhin bzw. schon wieder Beschwerden hatte und 3 Tage nach Entlassung ein 12h-Dienst mit erfahrungsgemäß recht hohem Arbeitsaufkommen anstand, wurde vom niedergelassenen Orthopäden eine stufenweise Wiedereingliederung gestartet (Beginn mit 6h täglich). Es musste der Stufenplan für die Krankenkasse unterschrieben werden. Auf dem stand lediglich die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (auf die Dienste mit bis zu 17h und da regelmäßiges durcharbeiten wurde nicht eingegangen) und es stand nichts drauf, in wie weit Einschränkungen bei der Arbeit bestehen.
Nach einiger Zeit kam ein Brief von der DAK, in dem mitgeteilt wurde man sei für eine Kostenübernahme nicht zuständig weil die Maßnahme in direktem zeitlichem Zusammenhang zur Reha stand. Der Stufenplan wurde an die DRV Bund weitergeleitet.
Nach etlichen Wochen kam jetzt von dort ebenfalls ein schriftlicher Bescheid: man könne keine Leistungen gewähren. Bezogen wurde sich auf § 51 Abs. 5 SGB IX und § 28 SGB IX. Aus den Internetseiten der DRV ging ebenfalls hervor, dass eine Wiedereingliederung in so einem Fall nur von der Rehaklinik initiiert werden könne, scheint also schon rechtmäßig zu sein.
Aber wie soll man jetzt weiter vorgehen? Dem Arbeitnehmenr fehlt ein 3/4 Monatsgehalt (für den Rest des MOnats war er vom Hausarzt wieder arbeitsunfähig geschrieben). Hat man Möglichkeiten gegen KK, DRV oder den Arzt vorzugehen und irgendjemanden zur Zahlung zu verpflichten?
Danke für´s Lesen
