Wegen Lücke am Wochenende nach KH keine KV und kein KG mehr

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

röschen
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Beitrag von röschen » 22.04.2013, 12:37

Laienanmerkung. Ist grammatikalisch nicht ganz logisch.
Forderung des nachhaltigen Leistungsanspruchs
Würde ich noch ändern. Meintest du durchgehende Krankengeldzahlung oder nachgehende Versicherung?
Und bei "ersatzweise" im 1. Absatz müsste erst eine andere Forderung stehen, damit hinterher eine ersatzweise geltend gemacht werden kann. Denn sonst Ersatz für was?
Nachhaltig kommt auch im letzten Absatz vor, ist was Anderes als nachgehend, falls du das meinst.

(edit = Tippfehler korrigiert)

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 22.04.2013, 12:46

Oh, ich bin da nicht so bewandert, habe mir die Formelierungen aus dem Forum hier zusammen gestellt.
Danke Dir röschen, ich bin über jede Hilfestellung dankbar.

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 22.04.2013, 13:52

Könnte mir mal bitte jemand
Auszug aus einer Niederschrift des GKV-Spitzenverbandes vom 27./28.06.11.
den Orginaltext dazu verlinken, wo das nieder geschrieben steht. Ich finde bei der Suche nämlich nicht das Dementsprechende dazu.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 22.04.2013, 14:46

Diese Niederschrift beinhaltet mehrere Themen der KV. Punkt 3 widmet sich dann der Frage des lückenlosen AU-Nachweises. Zum Besprechungsergebnis Unterpunkt 2 heißt es dann:
"Für den lückenlosen Nachweis einer weiterhin bestehenden Arbeitsunfähigkeit wird es in Fällen, in denen die Versicherten arbeitsunfähig aus einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden, als ausreichend angesehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit am darauffolgenden Arbeitstag (Montag bis Freitag) festgestellt wird."

Fundstellen im Internet müsstest halt mal ggf. googlen.

Gruß
Sportsfreund

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 23.04.2013, 13:02

So, entsprechendes Schreiben ist heute per Fax an die KK raus gegangen, welches ich auch gleich noch per Einschreiben mit Rückschein versenden werde.
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Ergänzendes Schreiben zum Widerspruch am 15.04.2013 mit Verweis auf diese Niederschrift des GKV-Spitzenverband vom 27./28.06.2011


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Entlassung aus einer stationären Behandlung (bei Kur oder Krankenhaus) gilt, dass für einen lückenlosen Nachweis der AU es ausreicht, dass die Nachfolgekrankmeldung am nächsten Arbeitstag, also bei einem Wochenende am nächsten Montag, ausgestellt wird.

Zitat:
2. Feststellung und Bescheinigung der weiteren Arbeitsunfähigkeit nach Ende medizinischer
Leistungen zur Rehabilitation oder stationärer Behandlung
Für den lückenlosen Nachweis einer weiterhin bestehenden Arbeitsunfähigkeit wird es in Fällen, in
denen die Versicherten arbeitsunfähig aus einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder
einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden, als ausreichend angesehen, wenn die
weitere Arbeitsunfähigkeit am darauffolgenden Arbeitstag (Montag bis Freitag) festgestellt wird.

Auszug aus der Niederschrift des GKV-Spitzenverbandes vom 27./28.06.2011.

Meine behandelnde Hausärztin hat im Rahmen der Regelung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt die Folgebescheinigung meiner Arbeitsunfähigkeit fristgemäß und somit auch lückenlos festgestellt.

Somit besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeldzahlung.

Mit freundlichen Grüßen
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Auf Anrufe heute bei der KK, wenn denn nun mein Widerspruch bearbeitet wird, konnte man keine Aussage treffen, die wissen es noch nicht. Mal sehen wie lange es dauern wird.

Poet
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Beitrag von Poet » 23.04.2013, 15:55

@Hilflos: Doppelt gemoppelt. Das steht doch schon in Deinem Widerspruch. Die Rechtsquelle kennt die Kasse auch.

...aber vielleicht hält das länger.

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 23.04.2013, 16:04

Ja Poet und per Post kommt das denen auch noch einmal zu,
was soll man denn sonst noch machen, das die sich endlich mal mit dem Widerspruch befassen.

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 24.04.2013, 08:45

Akte 20.13, SAT I, 23.04., 22.15 Uhr - Rausgeflogen aus der Krankenkasse

Gestern kam in Akte unter anderem auch so ein ähnlicher Fall, eine Frau wurde arbeitsunfähig aus der REHA entlassen und ging darauf hin nächsten Tag zum Hausarzt für eine AU Bescheinigung. Folge, sie flog aus der KK wegen nicht lückenlos.
Sie informierte sich hier im Krankenkassenforum.
Sie schrieb einen Brief an das Gesundheitsministerium für Gesundheit und bekam dort Recht, das Ministerium forderte die KK auf weiter KG zu zahlen, dies wollte die KK nicht und nun klagt die Frau.
Der Fall Ulrike Tröster, wäre nett wenn das mal jemand verlinken würde, vielleicht noch ein extra Thema dazu aufmacht.
Vielleicht dies im Forum Krankengeld noch hinein setzt.

Ich habe den Fall hier gefunden unter Krankengeld bei - Krankengeld und Versicherungsstop von der Userin ulsu

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 24.04.2013, 13:07

Wäre es in meinem Fall auch ratsam sich an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden bevor mein Widerspruch entschieden ist?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 24.04.2013, 20:25

Njet,

Paule0815
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Beitrag von Paule0815 » 24.04.2013, 22:53

Hallo Hilflos,
das Sozialrecht ist so komplex, dass man sich ohne Fachanwälte bei solch einem existenzbedrohenden Problem wie Sie es schildern, nicht ohne seinen Beistand auf einen Rechtsstreit mit der Krankenkasse einlassen darf. Der GKV-Spitzenverband beschäftigt Rechtsanwälte die Einsparpotentiale entwickeln und diese den einzelnen Kassen zur Verfügung stellen. Ohne kompetente anwaltliche Hilfe haben Sie kaum Chancen Ihre Rechte durchzusetzen. Lassen Sie, bezüglich hier erteilter Ratschläge auch nicht außer Acht, wo Sie hier schreiben!
Gruß
Paule

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.04.2013, 23:11

Paule0815 hat geschrieben:Hallo Hilflos,
das Sozialrecht ist so komplex, dass man sich ohne Fachanwälte bei solch einem existenzbedrohenden Problem wie Sie es schildern, nicht ohne seinen Beistand auf einen Rechtsstreit mit der Krankenkasse einlassen darf. Der GKV-Spitzenverband beschäftigt Rechtsanwälte die Einsparpotentiale entwickeln und diese den einzelnen Kassen zur Verfügung stellen. Ohne kompetente anwaltliche Hilfe haben Sie kaum Chancen Ihre Rechte durchzusetzen. Lassen Sie, bezüglich hier erteilter Ratschläge auch nicht außer Acht, wo Sie hier schreiben!
Gruß
Paule
Hallo Paule,
den letzten Satz habe ich nicht verstanden - mit dem Rest , na ja, wobei ich noch nie davon gehört habe dass Rechtsanwälte des GKV-Spitzenverbandes den Kassen
Einsparpotentiale an die Hand geben - das machen die Kassen schon selbst - die haben auch selbst Juristen. Wenn man aber so manche Sachen von diversen Kassen sieht, wie da "gespart" werden soll, dann glaubt man nicht, dass da Juristen am Werk waren - wird auch so sein.
Gruss
Czauderna

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 24.04.2013, 23:19

Wenn es um Kann-Fälle geht, denke ich mag das so sein Paule 0815.

Czauderna, die KK muss sich doch auch noch klaren Richtlinien richten, wenn der GKV Spitzenverband eine Niederschrift erlässt mit gewissen Regelungen, so muss dies doch von den KK so auch entschieden werden oder irre ich mich da?
Zuletzt geändert von Hilflos am 24.04.2013, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.

Paule0815
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Beitrag von Paule0815 » 24.04.2013, 23:20


Paule0815
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Beitrag von Paule0815 » 24.04.2013, 23:25

Und noch 2:

aerzteblatt.de/nachrichten/54080/KV-Niedersachsen-wehrt-sich-gegen-Buerokratie-bei-Hilfsmittelversorgung

akademie.de/wissen/kombiniertes-mobbing-im-sozialsystem

Gruß
Paule

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