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von Diesel » 09.07.2007, 10:43
Hi Jo,
bei Beantragung solcher Leistungen sieht es bei gesetzlichen Krankenkassen ziemlich düster aus (unabhängig davon, wie fachmännisch der Antrag formuliert ist). Grundsätzlich werden solche OP´s, die im Allgemeinen als "Schönheits-OP´s" angesehen werden, von gesetzlichen Krankenkassen nicht bezuschusst. Auf jeden Fall ist nach der Beantragung einer solchen Massnahme eine Untersuchung vom medizinischen Dienst der Krankenkassen fällig. Wenn die zu dem Ergebnis kommen, dass Dich keinerlei Schuld trifft, dass diese Hautlappen entstanden sind (z.B. durch Fehlernährung o.ä.) und dass diese Hautlappen Dich psychisch massiv einschränken, dann KANN es sein, dass diese Maßnahme von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird. Dabei handelt es sich dann aber eher um eine Ausnahme, die ja bekanntlich die Regel bestätigt!
Schöne Grüße....
Diesel