Hier ein kleiner Ablauf:
Vor dem Urlaub:
- KK anrufen ob ein Abkommen mit dem Urlaubsland besteht [ja: EHIC-Karte (europäisches Ausland) oder Auslandskrankenschein für (nicht-europäischs Ausland); nein: kein Abkommen --> auf jeden Fall ein Zusatzversicherung über einen privaten Anbieter]. Gute KK bieten dir schon heute vor jedem Urlaub eine passende Zusatzversicherung für das Ausland an. Diese reichen in Normalfall vollkommen aus.
- Zusatzversicherung für das Ausland abschließen (ganz wichtig: Rücktransport muss mit einbegriffen sein, da diese Kosten die KK auf keinen Fall übernehmen kann)
Während des Urlaub (bei Anspruchnahme des Versicherungsschutzes):
- Von einem Arzt/Krankenhaus behandeln lassen und in die Apotheke gehen. Mit der EHIC-Karte sollte im Normalfall direkt mit der KK abgerechnet werden können. Beim Auslandskrankenschein muss man in Vorleistung treten. Dies ist meistens von Arzt und Krankenhaus abhänig. Bei kleinen Beträgen wird man meistens zur Vorkasse gebeten. Bei größeren Beträgen die KK bzw. den privaten Anbieter informieren! Diese haben im Normalfall auch eine Servicehotline. Ein guter Anbieter überweist dir dann z. B. Geld vorab um die Kosten bezahlen zu können. Dies ist besonders interessant wenn es mal in die Tausende geht!
Nach dem Urlaub (bei Anspruchnahme des Versicherungsschutzes):
- Rechnung zuerst bei der KK einreichen und einen Nachweis über die Leistungen die nicht von der KK bezahlt werden können. Im Normalfall übernehmen die Kassen die Kosten zu 100 % - Praxisgebühr - Verwaltungskostenaufwand (meines wissens 7,5 %; je nach KK). In Ländern wie Österreich, bei denen ein hoher medizinischer Standard gegeben ist, kann es sein, dass viele private Leistungen anfallen die in Deutschland nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog fallen.
- Diesen Nachweis/restliche Kosten bei der privaten Zusatzauslandsversicherung einreichen. Diese sollten dann normalerweise die restliche Kosten übernehmen. Es gibt zwar auch Kosten die diese nicht übernehmen aber dies sind ganz seltene Ausnahmen.
Auch wenn KK damit werben, dass im Ausland 100 % Versicherungsschutz wie in Deutschland besteht, ergeben sich doch Lücken.
1. Rücktransport ins Heimatland ist nicht inbegriffen (kann sehr teuer werden; Rücktransport mit Flugzeug inkl. medizinischen Personal etc. kann gleich mal bei 5000 € und mehr sein).
2. Leistungen sind nicht im deutschen Leistungskatalog und können somit nicht übernommern werden.
3. Höhere Abrechnungssätze als in Deutschland (in Ländern mit hohem oder höheren medizinischen Standard als in Deutschland)
Daher kann ich nur empfehlen (um emenzen Kosten aus dem weg zu gehen) eine Versicherung abzuschließen. Diese kosten wirklich nicht viel.
Ohne die genaue Leistungen zu kennen bzw. die Rechnung gesehen zu haben kann man nicht wirklich viel dazu sagen.
Vermutung: Es handelt sich um Leistungen die nicht im deutschen Leistungskatalog stehen und somit nicht übernommen werden können ODER, der Arzt eine so hohen Satz (privat) abgerechnet hat, dass er bei weitem über dem deutschen liegt (mal kurz die Urlauber ausnutzen; kommt leider auch vor).
Evtl. wurde es von der BKK auch falsch geprüft. Stell doch einfach nochmal einen Widerspruch und bitte um erneute Prüfung. Mehr als auf die alte Zahlung zu verweisen können sie nicht.
Hoffe ich konnte dir helfen.