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von Diesel » 27.06.2008, 14:33
Hallo....
hier einige Antworten auf Deine Fragen:
zu 1) Nach derzeitigem Sachstand wird zum 01.01.2009 der Gesundheitsfonds eingeführt. Dieser führt dazu, dass alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Basisbeitragssatz von ihren Mitgliedern verlangen. Wie hoch dieser Beitragssatz sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Man munkelt von einem Beitragssatz zwischen 14,5% und 15,5%. Allerdings wird es, neben den unterschiedlichen Leistungen bei den Krankenkassen trotzdem auch in Zukunft finanzielle Unterschiede geben. Denn neben dem einheitlichen Basisbeitragssatz können Krankenkassen, die mit ihren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gut haushalten, ihren Versicherten noch eine Prämie zurückerstatten. Krankenkassen hingegen, die mit diesen Zuweisungen nicht zurechtkommen/nicht kostendeckend bzw. unwirtschaftlich arbeiten, können zusätzlich noch Zusatzbeiträge von den Versicherten verlangen. Der Zusatzbeitrag darf 1% des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen. Zusatzbeiträge von bis zu 8€ werden ohne Einkommensprüfung erhoben. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit/Broschüre zur neuen Gesundheitsversicherung)
Zu 2) Unterschiede bei der Durchführung der Familienversicherung gibt es unter den Krankenkassen nicht. Sie werden immer kostenfrei durchgeführt und die Leistungen orientieren sich an den Leistungen der jeweiligen Krankenkasse.
Zu 3) Jede gesetzliche Krankenkasse, die für jedermann geöffnet ist, muss Dich aufnehmen. Gesundheitsprüfungen mit eventuellen Versicherungs-/Leistungsausschluss gibt es nur bei Privatversicherungen. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist solch eine Selektion ausgeschlossen, da das gesetzliche KV-System vom Solidaritätsprinzip lebt (die gesunden Mitglieder finanzieren die Kranken)
Das wär´s kurz und knapp.....bin jederzeit für Ergänzungen und Kritik sowie Anregungen offen....