3-Jahreszeitraum

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Amidala1954
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3-Jahreszeitraum

Beitrag von Amidala1954 » 07.11.2009, 13:10

Hallo,
ich war zwar schon lange nicht mehr im Forum, habe aber jetzt aktuell mal wieder eine Frage.
Ich beziehe seit dem 13.10.2008 Krankengeld. Unter Berücksichtigung von Vorerkrankungen ab 2007 endet mein Krankengeld am 13.01.2010. Ich werde vermutlich im Dezember einen Arbeitsversuch starten, weiß aber nicht, ob das klappt.
Nun meine Frage:
Was passiert, wenn ich im Jahre 2010 wieder au werde (ggf. mit derselben oder einer anderen Krankheit) ? Ich bin z.Zt. wegen psychischer Erkrankungen au, habe aber auch jede Menge körperliche, chronische Erkrankungen. Eine AU auf Grund körperlicher Erkrankungen ist also wahrscheinlich. Es können ja auch noch andere Erkrankungen oder Operationen hinzutreten.
Ich weiß nicht, wie der 3-Jahreszeitraum von der KK berechnet wird, bzw. wann ein neuer Zeitraum anfängt. Aktuell wurde von 2007 an gerechnet. Darf ich also bis einschließlich 2012 nicht mehr au werden und wenn doch, wovon soll ich dann leben ?
Erhalte ich vom Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung bei erneuter AU ?

Ich hoffe, meine Fragen sind soweit verständlich. Es geht also um die sog. Blockfrist.
Danke schon mal im voraus und ein schönes WE für alle.
Amidala1954 :(

Czauderna
Beiträge: 11220
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Beitrag von Czauderna » 07.11.2009, 15:04

Hallo,
Leistungsablauf und erneuter krankengeldanspruch kann , je nach Fall eine komplizierte Angelegenheit sein, deshalb hier eine stark vereinfachte betrachtungsweise.
Krankengeldanspruch besteht grundsätzlich für die Dauer von 78 Wochen.
Bei Beginn einer Arbeitsunfähigkeit (AU.) wird zunächst drei Jahre zurückgerechnet und geschaut, ob in diesem Zeitraum bereits eine AU. mit der gleichen Diagnose vorlag. Dieser Zeitraum wird dann auf die 78 Wochen
angerechnet. wenn nun die 78 Wochen abgelaufen sind stellt die Krankenkasse die Zahlung von Krankegeld ein, der/die betroffene hat ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III. (auch dann, wenn das beschäftigungsverhälnis noch weiterbesteht).
Nimmt der Betroffene noch vor dem Ende des Leistungsablaufs seine Tätigkeit wieder auf und erkrankt dann erneut wegen der gleichen Diagnose, dann bekommt er wieder bis zum Ablauf der 78 Wochen, unter Anrechnung der Vorerkrankungen sein krankengeld.
Wegen der Diagnos, wegen der dann der Leistungsablauf eingetreten ist hat der dem Grunde nach erst wieder Anspruch auf Krankengeld wenn die 3-Jahresfrist (Beginn der Ersterkrankung) abgelaufen ist und er seitdem mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig war - hinzukommt, dass natürlich zu Beginn der Wiedererkrankung ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld bestehen muss.
Wird der Betroffene wegen einer anderen Erkrankung AU. dann beginnt eine neue 78-Wochenfrist zu laufen.
Wie gesagt, stark vereinfacht, der Einzelfall kann ungleich komplizierter Sein.
Gruß
Czauderna

sozifa90
Beiträge: 83
Registriert: 03.11.2009, 20:09

Re: 3-Jahreszeitraum

Beitrag von sozifa90 » 08.11.2009, 11:01

Amidala1954 hat geschrieben:Hallo,
ich war zwar schon lange nicht mehr im Forum, habe aber jetzt aktuell mal wieder eine Frage.
Ich beziehe seit dem 13.10.2008 Krankengeld. Unter Berücksichtigung von Vorerkrankungen ab 2007 endet mein Krankengeld am 13.01.2010. Ich werde vermutlich im Dezember einen Arbeitsversuch starten, weiß aber nicht, ob das klappt.
Nun meine Frage:
Was passiert, wenn ich im Jahre 2010 wieder au werde (ggf. mit derselben oder einer anderen Krankheit) ? Ich bin z.Zt. wegen psychischer Erkrankungen au, habe aber auch jede Menge körperliche, chronische Erkrankungen. Eine AU auf Grund körperlicher Erkrankungen ist also wahrscheinlich. Es können ja auch noch andere Erkrankungen oder Operationen hinzutreten.
Ich weiß nicht, wie der 3-Jahreszeitraum von der KK berechnet wird, bzw. wann ein neuer Zeitraum anfängt. Aktuell wurde von 2007 an gerechnet. Darf ich also bis einschließlich 2012 nicht mehr au werden und wenn doch, wovon soll ich dann leben ?
Erhalte ich vom Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung bei erneuter AU ?

Ich hoffe, meine Fragen sind soweit verständlich. Es geht also um die sog. Blockfrist.
Danke schon mal im voraus und ein schönes WE für alle.
Amidala1954 :(

ein Tip am Rande. Sprich deine Kasse bzw dein Arzt mal an bezüglich einer "stufenweise Widereingliederung" Dann musst du anfangs nicht voll arbeiten, und kannst sehen, ob du es körperlich weder schaffst.

Gruß

Amidala1954
Beiträge: 6
Registriert: 02.05.2009, 21:51

Beitrag von Amidala1954 » 09.11.2009, 19:33

Hallo Czauderna und Sozifa90,
vielen Dank für Eure schnellen Antworten. So ganz verstanden habe ich das noch nicht, daher werde ich versuchen, ein konkretes (fiktives) Beispiel zu schreiben.
Also, mein Anspruch auf Krankengeld erlischt am 13.01.2010. Ich gehe dann also beispielsweise ab 14.01.2010 wieder arbeiten. Am 20.01.2010 breche ich mir ein Bein oder infiziere mich mit der Schweinegrippe oder bekomme Krebs oder eine sonstige Krankheit. Das Krankengeld bis 13.01. wurde auf Grund von Depressionen gezahlt. Erstmals deswegen au in 2007, in 2008 kam LWS-Erkrankung dazu und Ende 2008 erneut Depressionen. Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich ab 14.01.2010 eine Sperrfrist bis 13.01.2012.
Meine KK hat folgendes geschrieben:
"Sie haben innerhalb von 3 Jahren einen Anspruch auf 78 Wochen KG. Es werden hier alle AU-Zeiten mit den gleichen Diagnosen angerechnet. Auch der Hinzutritt einer weiteren Krankheit verlängert Ihren Leistungsanspruch nicht. Dies bedeutet, dass Sie: - für die zuerst eingetretende und - für die hinzugetretenen Erkrankungen einen gemeinsamen Anspruch auf 78 Wochen KG haben."
So wie ich das verstehe, wäre eine Krankheit ab dem 14.01.2010 eine hinzugetretene Krankheit und es würden wieder 3 Jahre rückwirkdend alle AU-Zeiten angerechnet. Somit kann ich eigentlich überhaupt gar keine Krankengeld mehr beziehen, denn ich kann ja nicht vorhersehen, ob ich bis 2012 gesund bleibe.
Ist das so richtig ?

Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" wurde mir bisher nicht angeboten. Es wird aber sicherlich ein BEM-Gespräch mit meinem AG geben, zumal meine KK auf eine Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz drängt, den ich auch beantragt habe. Allerdings habe ich da von meinem AG noch keine Antwort.

LG Amidala

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