Abgabetermin Reha-Antrag

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Moderator: Czauderna

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ella2
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Abgabetermin Reha-Antrag

Beitrag von ella2 » 01.08.2010, 18:16

Ich habe einen Antrag auf eine med. Reha nach § 51 gestellt.
Diesen habe ich bei der DRV vor Ort abgegeben, die ihn nach Berlin weiter geschickt hat.

Das Ganze 2 Tage vor Ablauf der 10-Wochenfrist.

Jetzt will mir die KK das KG sperren bis zu dem Zeitpunkt des Antragseingangs ( 10 Tage später!) in Berlin.
Ich gehe aber davon aus, daß der Abgabetermin bei der Regionalstelle der DRV in meinem Wohnort entscheidend ist.

Habe auch einen entsprechenden Eingangsstempel, der dieses Abgabedatum ( wie gesagt 2 Tage vor Ablauf der Frist) beweist.

Obwohl die KK eine Kopie dieses ersten Antragsblattes mit dem entsprechenden Eingangsstempels hat, will sie mir weiter das KG sperren.

Habe schon Widerspruch eingelegt , auf den die KK jedoch einfach nicht eingegangen ist.

Möchte jeden tel. Kontakt auf Grund schlechter Erfahrungen vermeiden.

Wie sollte ich jetzt hier vorgehen?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 02.08.2010, 07:49

Antrag wurde innerhalb der Frist gestellt das ist entscheidend, Alles andere ..naja, Widerspruch abwarten, daruafhinweisen das das ganze Verhaltenrechtswiderig sit und ggf Schadensersatz erfolgen kann, inklusive Verzugszinsen usw.

RHW
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Beitrag von RHW » 07.08.2010, 11:30

Hallo,

vielleicht hilft dieser Link:

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... kasse.html

Manchmal reicht es auch, das Wort "Aufsichtsbehörde" im Widerspruch zu erwähnen.

Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHW am 07.08.2010, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.08.2010, 12:28

Hallo,
ja, ja die Kasse hätte es gerne wenn der Antrag bei ihr innerhalb der gesetzten Frist abgegeben würde aber das ist nicht relevant. Wenn der Antrag innerhalb der von der Kasse gesetzten Frist beim Träger der beantragten Massnahme eingeht (das muss allerdings auch beweisbar sein), dann genügt das und die Kasse kann keine Krankengeldsperrung vornehmen.
Gruss
Czauderna

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