
Ich befinde mich noch in der Probezeit und bin seit dem 02.01.2020 arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit Fragebogen der KK, daß mir ab dem 21.02.2020 Krankengeld zusteht - aufgrund zweier aufeinanderfolgenden Krankheiten (02.01. - 08.01. + seit 09.01.20 mit einer neuen Krankheit) beginnt die Krankengeldzahlung nicht schon am 14.02. sondern erst am 21.02.20.
Mein Arbeitgeber hat mir bereits Mitte Januar mitgeteilt, daß er mir zum 13.02.2020 eine Probezeitkündigung aussprechen würde, allerdings habe ich bis zum heutigen Tag noch keine schriftliche Kündigung erhalten.
Lt. gestern per Online-Abruf erhaltener Gehaltsbescheinigung und Bescheinigung zur Sozialversicherung wird das Gehalt allerdings nur bis einschließlich 13.02.2020 gezahlt und zu diesem Stichtag wurde ich auch mit dem Abgabegrund 30 von der Sozialversicherung abgemeldet!!!
Erhalte ich in diesem Fall trotzdem schon ab dem 14.02.2020 Krankengeld? Mir fehlen sonst ja 7 Tage in der Krankengeldzahlung, was bei meinem hohen Gehalt ca. 560 € ausmacht...
Das andere Thema "unwirksame Kündigung" wird bereits durch meine Gewerkschaft bearbeitet

Vielen Dank!!