Anrechenbare Vorerkrankungen
Moderator: Czauderna
Anrechenbare Vorerkrankungen
Hallo ins Forum,
einer meiner Mitarbeiter hat sich im September bei einem Autounfall den rechten Unterarm gebrochen und war deshalb 5 Wochen krankgeschrieben.
Anfang Dezember hat er sich erneut den rechten Unterarm gebrochen, diesmal aber beim Skifahren. Jetzt ist er bis Ende Januar krankgeschrieben.
Für mich stellt sich die Frage, ob diese beiden Erkrankungen zusammengerechnet werden müssen oder nicht. Grundsätzlich haben beide Erkrankungen die selbe Diagnose, aber der Unterarm ist bei den beiden Unfällen an verschiedenen Stellen gebrochen.
Gibt es da eine Differenzierung zur Anrechenbarkeit?!
einer meiner Mitarbeiter hat sich im September bei einem Autounfall den rechten Unterarm gebrochen und war deshalb 5 Wochen krankgeschrieben.
Anfang Dezember hat er sich erneut den rechten Unterarm gebrochen, diesmal aber beim Skifahren. Jetzt ist er bis Ende Januar krankgeschrieben.
Für mich stellt sich die Frage, ob diese beiden Erkrankungen zusammengerechnet werden müssen oder nicht. Grundsätzlich haben beide Erkrankungen die selbe Diagnose, aber der Unterarm ist bei den beiden Unfällen an verschiedenen Stellen gebrochen.
Gibt es da eine Differenzierung zur Anrechenbarkeit?!
Zusammenhang
Wenn der Behandler nach Nachfrage bestätigt, dass es keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen den beiden Diagnosen gibt, gibt es neue 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Kann ja sein, wenn zwei unterschiedliche Stellen des Armes betroffen sind...aber das muss der Arzt dann entscheiden. Die Krankenkasse befragt ihn dazu.
hmmm ich seh hier keinen Zusammenhang, es liegt eindeutig ein neues (Akut-)Ereignis vor, anders wäre es bei z.B. einer Materialentfernung oder wenn die Fraktur nicht vollständig konsolidiert war und dadurch erneut gebrochen ist, aber in dem Fall ist der Arm auch noch an einer anderen Stelle gebrochen, m.E. also kein ursächlicher Zusammenhang, somit neue EFZ für 6 Wochen
das ist letztendlich dann wohl durch die Krankenkasse/MDK zu klären. das der Arm an einer anderen Stellen gebrochen ist, hat mir nur mein Arbeitnehmer gesagt. aber ob das stimmt...?! ich vermute eher das der ursprüngliche Bruch nicht vollständig ausgeheilt war und dann eben nochmal gebrochen ist.Grampa hat geschrieben:...wenn die Fraktur nicht vollständig konsolidiert war und dadurch erneut gebrochen ist,...
das der Arm an 2 verschiedenen Stellen gebrochen ist hast du in deinem Anfangs-post als Fakt dargestellt, wenn daran natürlich Zweifel bestehen ist das leicht von der Kasse zu prüfen
wenn es die gleiche Stelle ist wäre zu klären, ob der Arm jetzt nur deshalb gebrochen ist, weil es bereits ein Vorschaden gab, wenn derArm so oder so gebrochen wäre könnte man weiterhin argumentieren, dass es sich um eine neues, völlig unabhängiges Ereignis handelt
wenn dein Arbeitnehmer z.B. im Frühjahr eine akute Bronchitis hatte und jetzt wieder, würde ich als Kassenmitarbeiter ohne den Arzt dazu zu befragen den Zusammenhang verneinen, auch wenn es der identische ICD ist, wenn es sich hingegen um eine chronische Bronchitis bei COPD handelt, wäre eine gemeinsame Ursache gegeben und ein Zusammenhang wäre wahrscheinlich
ist nicht alles nur schwarz und weiß, nur der gleiche Diagnoseschlüssel heisst noch nichts
wenn es die gleiche Stelle ist wäre zu klären, ob der Arm jetzt nur deshalb gebrochen ist, weil es bereits ein Vorschaden gab, wenn derArm so oder so gebrochen wäre könnte man weiterhin argumentieren, dass es sich um eine neues, völlig unabhängiges Ereignis handelt
wenn dein Arbeitnehmer z.B. im Frühjahr eine akute Bronchitis hatte und jetzt wieder, würde ich als Kassenmitarbeiter ohne den Arzt dazu zu befragen den Zusammenhang verneinen, auch wenn es der identische ICD ist, wenn es sich hingegen um eine chronische Bronchitis bei COPD handelt, wäre eine gemeinsame Ursache gegeben und ein Zusammenhang wäre wahrscheinlich
ist nicht alles nur schwarz und weiß, nur der gleiche Diagnoseschlüssel heisst noch nichts
Es ist wie Grampa schon dargestellt hat aufgrund des ICD Schlüssels nachzuweisen was wann und wie gebrochen ist. Das es sich hier wahrscheinlich nicht um eine Grünholzfraktur handelt, kann dieses nur über den Diagnoseschlüssel geklärt wrden. Und sagen wir mal so Vermutungen sind keine rechtssicheren Beweise im Sinne der ZPO.