BerlinSounous hat geschrieben: ↑07.08.2019, 11:57
Lieben Dank! Das habe ich nach dem Gespräch mit meinem Arzt gemacht. In den ersten drei Monaten war das wirklich unmöglich!
Ein kleiner Tipp dazu: Du kannst davon ausgehen, dass die Krankenkasse es nicht auf sich beruhen lässt und im Hintergrund an deinem Fall weiterarbeitet. Arbeitsunfähig bist du für die Kasse nur dann, wenn du die letzte Tätigkeit (Beschäftigte und gekündigte) oder eine leichte Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt (bei Beginn der AU Arbeitslose) nicht ausüben kannst und wenn eine plausible Behandlung erfolgt.
Die Krankenkasse ruft an, um zu erfahren, welche Behandlung erfolgt und welche Erfolge eingetreten sind.
Insbesondere interessiert die Kasse natürlich, ob eine Rückkehr an den Arbeitsplatz überhaupt möglich ist - manchmal ist das Arbeitsverhältnis so zerrüttet, dass ohnehin klar ist, dass das nichts mehr wird.
Die Kasse wird versuchen, diese Fragen auf anderen Wegen zu klären - über Gutachten, Befunde und Arztberichte.
Ohne der Krankenkasse gegenüber offen zu sein, verlierst du die Kontrolle über das, was die Krankenkasse macht.
Nicht selten werden Arbeitsunfähigkeiten und Krankengeldzahlungen von der Kasse beendet, weil dem Medizinischen Dienst ganz wesentliche Informationen des Versicherten nicht vorliegen. (Hierbei auf eine persönliche Vorstellung beim MDK hinzuweisen ist zwecklos, in der Regel haben die MDK's keine Kapzitäten dafür.)
Ich empfehle dir, die Krankenkasse über dein Vorgehen, die nächsten Schritte usw. regelmäßig zu informieren - ggf. per Mail an deinen Ansprechpartner, wenn du nicht mit ihm sprechen willst.
Viele Grüße
D-S-E