Arbeitsunfall Verletztengeldberechnung Part 2

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
mister t
Beiträge: 109
Registriert: 01.10.2009, 07:51

Arbeitsunfall Verletztengeldberechnung Part 2

Beitrag von mister t » 20.07.2010, 23:32

Habe jetzt nach 4 Wochen den Auszahlungsschein abgegeben und das Verletztengeld bekommen.Es beläuft sich nach Abzug der Sozialversicherung
auf knapp 46 € täglich
Ich kann die Berechnung aber nicht nachvollziehen habe für den einen Arbeitstag ein netto von 129 € bekommen.
Deshalb kommen mir 46 € wenig vor.
Außerdem habe ich einen Nebenjob bis zum Unfall gehabt muß das nicht auch
gewürdigt werden??
Angeblich hat der Arbeitgeber fiktiv das Einkommen hochgerechnet,
Aber ich gehe davon aus zu seinen Gunsten,da er jetzt zahlen muß.
Habe ich bei Widerspruch das Recht auf Akteneinsicht??
Und kann ich Berechnung nach dem Tagesverdienst verlangen??
Danke!!

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 21.07.2010, 04:50

Hallo,
m.E. ist es am sinnvollsten zunächst Kopien der Unterlagen (Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers, Rechenweg, Aktennotizen)bei der Krankenkasse anzufordern. Danach sollte man erst entscheiden, ob man Widerspruch einlegt.

Mögliche Gründe für die Differenzen:
- Es werden nur 80% vom Brutto berücksichtigt (max. 100% vom Netto).
- Vom Verletztengeld wird noch der Arbeitnehmeranteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung einbehalten.
- Jede Berufsgenossenschaft hat einen (anderen) Höchstwert, der beim Brutto berücksichtigt wird. Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
- Es ist möglich, dass aufgrund des Steuerrechts bei einem Arbeitstag das Netto sehr viel ist, als wenn man den ganzen Monat gearbeitet hätte.

Gibt es einen Bescheid der Krankenkasse über die Verletztengeldhöhe?

Gruß
RHW

mister t
Beiträge: 109
Registriert: 01.10.2009, 07:51

Beitrag von mister t » 21.07.2010, 07:24

Bescheid liegt noch nicht vor.
Ich habe den Nettotagessatz anhand vom Auszahlungsbetrag und Anspruchs Tagen errechnet.
Ich gehe davon aus daß fiktiv nur 8 Stunden täglich berechnet wurden.
Aber die regelmäßigen Überstunden nicht.
Hatte am ersten Tag schon 14 Std.
Da ja der Arbeitgeber erst nach 28 Tagen zahlt und später die Uv nochmal zahlt,nehme ich an daß der Arbeitgeber nochmal ne Bescheinigung erstellen muß. BGHW

jumpingpoint
Beiträge: 78
Registriert: 24.03.2010, 16:34

Beitrag von jumpingpoint » 21.07.2010, 08:13

mister t hat geschrieben:Hatte eben einen Anruf von der Krankenkasse,wurde fiktiv berechnet,nach vergleichbaren Lohn anderer Mitarbeiter.
Wie im anderen Thema geschrieben, erfolgt eine "Monatsbetrachtung" und keine "Tagesbetrachtung". Von "regelmäßigen" Überstunden kann man nach einem Tag nicht sprechen.

Entscheidend ist grundsätzlich das Entgelt und die Stundenzahl aus dem Arbeitsvertrag bzw. in diesem Fall vergleichbarer Mitarbeiter. Wie RHW bereits geschrieben hat, sollte man mit der Krankenkasse sprechen und schauen, was der Arbeitgeber in der Verdienstbescheinigung für die Berechnung des Verletztengeldes angegeben hat.

Ein Hinweis noch am Rande: Die Verletztengeldzahlung erfolgt kalendertäglich, also für 7 Tage die Woche. Das Arbeitsentgelt wird entsprechend auf 7 Tage umgerechnet.

Eine Neuberechnung des Verletztengeldes nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird es wahrscheinlich nicht geben, da zum einen das monatliche Entgelt nicht abweichen dürfte und zum anderen grds. das Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich ist (und nicht die Höhe der Entgeltfortzahlung).

Mit freundlichen Grüßen

mister t
Beiträge: 109
Registriert: 01.10.2009, 07:51

Beitrag von mister t » 21.07.2010, 10:35

nd zum anderen grds. das Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich ist (und nicht die Höhe der Entgeltfortzahlung).
.............................................................................................................
Da der Unfall wie bereits erörtert am Ende des ersten Arbeitstages passiert ist,gibts kein vorheriges Einkommen.Da Alg 1 Bezug!!!
Sondern wie bereits erwähnt eine Sonderfallberechnung.Und da müßten Überstunden wohl schon zählen!!
Wurde vom Arbeitgeber angeblich nach vergleichbaren Mitarbeitern berechnet und es gibt keine Lkwfahrer dort, ohne Überstunden und nicht nur dort.
Kann man sich als Verwaltungsangestellter zwar vielleicht nicht vorstellen.
Das ist aber die Realität!! :wink: :wink:
Desweiteren ist heute noch ein Schreiben von der KK eingetrudelt in dem steht,wir haben bis 18.7.... € überwiesen,aber kein Hinweis wie hoch der Tagessatz ist.Ist das üblich??
Habe Akteneinsicht beim zuständigen Sachbearbeiter beantragt,per Email.
Gibts da einen § auf den man Bezug nehmen kann bezüglich Akteneinsicht.
Danke für die Antworten!!! : :)

P.S Der Sachbearbeiter von der KK hat die Unterlagen per Post bereits an mich versandt.

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 21.07.2010, 11:28

mister t hat geschrieben: .............................................................................................................

Gibts da einen § auf den man Bezug nehmen kann bezüglich Akteneinsicht.
schau mal hier

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1002500

mister t
Beiträge: 109
Registriert: 01.10.2009, 07:51

Beitrag von mister t » 22.07.2010, 12:24

Hallo, Danke für die Antworten.
Die Unterlagen sind angekommen mit den Berechnungen der KK.
Der Arbeitgeber gibt das Durchschnittsbrutto an von vergleichbaren
Mitarbeitern an.Der Betrag ist o.k.
Die KK rechnet xxx€:30 ist xxxx € soweit o.k
Dann ergibt nettolohn xxxxxxx € :30 ist € ist Verletztengeld abzüglich
Av und Rv = xxxx €.

Auf der Webseite der BG wird die Berechnung allerdings anders angeben Gehalt durch 30 ist xxxx € -20 % ist Verletztengeld € ,dabei kommt ein Betrag
nach Abzug von Av und Rv von 1,50€ täglich mehr heraus .Ergibt bei 30 Tagen 45€ netto.Die die KK weniger berechnet hat!
Oder sind beide Berechnungen korrekt?

jumpingpoint
Beiträge: 78
Registriert: 24.03.2010, 16:34

Beitrag von jumpingpoint » 22.07.2010, 13:01

Man vergleicht 80% vom Brutto mit dem Netto bei der Verletztengeldberechnung. Der niedrigere Wert von beiden wird dann zum Brutto-Verletztengeld. In diesem Fall wird also wohl 80% vom Brutto ("-20%") etwas höher als das Netto sein, sodass das Netto zum Brutto-Verletztengeld wird.

Die Berechnung wäre also soweit korrekt.

Hier noch kurz die rechtliche Grundlage:

§ 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VII
Versicherte, die Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben, erhalten Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 und 2 SGB V mit der Maßgabe, dass das Verletztengeld 80 v. H. des Regelentgelts beträgt und das bei Anwendung des § 47 Abs. 1 und 2 SGB V berechnete Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigt.

Mit freundlichen Grüßen

minka
Beiträge: 28
Registriert: 09.02.2010, 20:35

Beitrag von minka » 22.07.2010, 17:20

Hallo,

die Berechnung der KK scheint mir korrekt zu sein. Der Lohn eines vergleichbaren Arbeitnehmers kann auch bedeuten, dass er die Daten aus deinem Arbeitsvertrag zu Grunde gelegt hat. Dort wird ja ein Stundenlohn vereinbart worden sein.

Außerdem möchte ich nochmal erwähnen, dass du als Stundenlöhner deinen Lohn nur für die tatsächlichen Arbeitstage erhälst, also in der Regel von Montag bis Freitag (macht etwa 20 Arbeitstage im Monat). Das Verletztengeld erhälst du aber auch für die Wochenenden (also für 30 Tage im Monat), so dass auf den Monat gerechnet die Differenz zum Arbeitsentgelt nicht mehr so große sein düfte.

Was das Verletztengeld aus deinem Nebenjob (ich nehme mal an auf 400 € Basis) angeht, müsstest du dich direkt an die Berufsgenossenschaft wenden. Diese wird das Verletztengeld aus dem Nebenjob entweder selbst auszahlen oder einen Zahlauftrag an deine Krankenkasse geben.

mister t
Beiträge: 109
Registriert: 01.10.2009, 07:51

Beitrag von mister t » 24.07.2010, 12:24

Danke,ich habe es jetzt verstanden.
Das Bruttoverletztengeld darf den letzten Nettolohn nicht übersteigen!!
Ich ging vom Nettoverletztengeld aus denn vom Brutto werden ja noch Rv und Av abgezogen!!!
Und das wird ja bei der Berechnung nicht berücksichtigt!!
Trotzdem Danke!!!

Antworten