AU laut KK in 4 Tagen beendet & Verweis auf ALG I. Was t

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Fragende
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AU laut KK in 4 Tagen beendet & Verweis auf ALG I. Was t

Beitrag von Fragende » 11.07.2012, 09:32

Liebe Forums-Mitglieder,

Kompliment und Dank an alle, die sich hier engagieren!

In der Hoffnung auf konkreten Rat hier meine Fragen / die Sachlage. Für diejenigen LeserInnen, die der „Vorlauf“ nicht wichtig ist für die Beantwortung der Frage: bitte ab dem Strich (2 letzte Absätze) weiterlesen (Ich möchte sichergehen, dass alle Infos da sind, aber auch keinem unnötig Zeit stehlen…):

Ein Freund hatte im Januar einen Bandscheibenvorfall. Ende März lief sein Arbeitsvertrag aus, d.h. während des Krankengeldbezugs ist er arbeitslos geworden.
Er hat sich zügig um eine ambulante Reha bemüht, die ihm vom DRV auch bewilligt wurde, aus der er aber nach einer Verlängerung leider noch immer arbeitsunfähig entlassen wurde. Seit Ende der Reha (Juni) ruft die GKV öfter an, was an sich ja nicht schlecht ist. Der Ton wurde mit der Zeit immer "rauher" und der Gesundheitsberater forderte ihn auf, sich arbeitslos zu melden und ALG 1 zu beantragen, mit der Begründung, es würde ja noch dauern, bis er dann anfangen würde zu arbeiten.

Dies setzt ihm sehr zu, denn er liebt seinen Beruf, arbeitet sehr gerne und findet es -neben der Belastung, dass er krank ist- ganz schrecklich, dass jemand denken könnte, er würde sich "ausruhen". Sein Arzt sagte beim letzten Termin vor 7 Tagen, dass es noch eine Weile dauert, bis der Rücken wieder so belastbar ist, dass er arbeitsfähig ist.
__________________________________________________________
Nun kam ein Anruf der GKV, in dem dem Freund mitgeteilt wurde, dass sein ‚AU-Fall in der Beratung‘ war inkl. Rehabericht und Arztanfrage und der MDK seine AU mit dem 15.7. zeitlich begrenz hat (also in 4 Tagen!). Der Berater würde deshalb empfehlen, der Freund solle sich doch am Montag gleich arbeitslos melden, damit er "keine Nachteile" hätte; diese Information würde ihm auch noch schriftlich zugehen.
Mein Freund war nie beim MDK und hat auch nie eine Einladung für eine Untersuchung dort bekommen. Nach Durchforsten des Forums denke ich die KK hat wohl nach Aktenlage entschieden? Was bedeutet das für die Entscheidung, Rechtsgültigkeit, etc.?
Der Freund hat am Freitag einen Termin bei seinem Arzt, aber da die Zeit ja sehr drängt, weil Montag das Krankengeld eingestellt wird, meine Frage:

Was soll der Freund am bzw. bis Montag tun?
- Wenn er Widerspruch einlegt bei der Krankenkasse, dauert es ja einige Zeit, bis die reagieren. Was passiert in der Zwischenzeit? Er wäre dann ja ab Montag nicht versichert sondern im "luftleeren Raum", oder?
- Soll er sich, -obwohl er noch krankgeschrieben ist- bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden? Aber was soll er denen dann sagen? Wie gehen die damit um, dass er AU ist? Er steht ja dem Arbeitsmarkt in dem Sinne gar nicht zur Verfügung?

Weiß jemand konkreten Rat?

Vielen Dank vorab!

"Fragende"

CTG
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Beitrag von CTG » 11.07.2012, 11:30

Also ich will es mal so ausdrücken.
Dein Freund soll nicht auf falschen Stolz pochen und sich beim Arbeitsamt erstmal melden. Ob er dann ALG bekommt oder nicht muss dort entschieden werden, dass kann ich dir nicht sagen. Könnte ich nur drüber mutmaßen.
Sollte er ALG bekommen wird auch die Krankenversicherung von der Agentur bezahlt. Dieser "luftleere Raum" wie du ihn nennst kann je nach Verlauf dazu führen das er selbst irgendwann Beiträge zahlen bzw auch nachzahlen muss. Wenn ALG bewilligt ist, ist diese Gefahr schonmal gebannt.

Wenn er Wiederspruch einlegt muss trotzdem geschaut werden wie man ihn ihn weiterhin versichern kann. Wenn keine Versicherungspflicht durch zB ALG Bezug eintritt kommt eine freiwillige Versicherung in Frage bei der er dann die Beiträge selber trägt. ( ca 150€ wenn kein Einkommen da ist)

Wie die Agentur damit umgeht kann ich dir nicht genau sagen. Evtl wird man fragen ob er dem ganzen Arbeitsmarkt oder nur einem Teil nicht zur Verfügung steht. Beim ganzen Arbeitsmarkt ist glaub ich nicht mehr die Arge zuständig, beim Teil des Arbeitsmarkts könnt ALG noch bezogen werden. Aber wie oben schon gesagt sind das hier eher Mutmaßungen.

Fragende
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Beitrag von Fragende » 11.07.2012, 13:56

Hallo CTG,

vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Der Gang zum Arbeitsamt ist sicher nicht das Problem, zumal er auch in einem gesuchten Beruf tätig ist (Dipl.-Ig. im technischen Bereich).

Aber wenn er sich am Montag arbeitslos meldet obwohl er AU ist laut ärztlichem Attest (und er kann auch noch nicht länger als 3-4 Stunden am Schreibtisch sitzen ohne Rückenschmerzen), ist das dann nicht das falsche Signal an die GKV: ich bin ja doch arbeitsfähig?
Wird der Wiederspruch bei der GKV über die Entscheidung des MDK nach Aktenlagedann überhaupt noch ernst genommen oder hebelt er mit der Arbeitslosmeldung alle Anträge / Ansprüche auf Arbeitlosengeld bei der GKV aus?

Vielen Dank für weitere Feedbacks!
Fragende

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.07.2012, 14:05

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

CTG
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Beitrag von CTG » 11.07.2012, 15:21

Fragende hat geschrieben:
Aber wenn er sich am Montag arbeitslos meldet obwohl er AU ist laut ärztlichem Attest (und er kann auch noch nicht länger als 3-4 Stunden am Schreibtisch sitzen ohne Rückenschmerzen), ist das dann nicht das falsche Signal an die GKV: ich bin ja doch arbeitsfähig?

Wird der Wiederspruch bei der GKV über die Entscheidung des MDK nach Aktenlage dann überhaupt noch ernst genommen oder hebelt er mit der Arbeitslosmeldung alle Anträge / Ansprüche auf Arbeitlosengeld bei der GKV aus?
Arbeitslos und AU sein schließt sich ja nicht aus.
Acuh Arbeitslose können krank werden und stehen deswegen dem Markt kurzzeitig (oder eben längerfristig) nicht zur Verfügung.
Gibt es auch Regelungen zu, aber mit denen kann ich hier nicht aufwarten.

Den 2. Teil den du geschrieben hast verstehe ich nicht .
Natürlich wird der Wiederspruch ernst genommen.
Und du meinst wohl ob die ALG Meldung Ansprüche auf das Krankengeld aushebelt oder? Bin ich mir grade nicht sicher, deshalb schreibi ch da nichts zu.
Theoretisch soltle es aber selbst wenn es so ist keinen Unterschied machen. Ob er nun Krankengeld bekommt und beitragsfrei versichert ist oder ALG und über die Agentur versichert ist. In beiden Fällen ist er versichert und hat Geld zur Grundsicherung. ;)

Fragende
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Beitrag von Fragende » 11.07.2012, 15:43

Hallo "Machts Sinn" und hallo CTG,
@ Machts Sinn: ja vielen Dank für den link- Bei meiner mehrstündigen Recherche im Forum gestern bin ich auf Deine umfangreichen Übersichten gestoßen und habe sie mir auch durchgelesen. Sie sind für die nächsten Handlungsschritte sehr sinnvoll. Mir ging es jetzt um eine konkrete Antwort auf diesen Fall meines Freundes im Spannungsfeld ALG I versus Krankengeldanspruch.

@ CTG, vielen Dank für die Info. Genau diese offene Frage, ob die ALG-Meldung Anspruch auf Krankengeld aushebelt, ist die wichtige!

Weiß eventeull noch jemand im Forum etwas konkret zu dieser Frage?

Danke schön
Fragende

Duwisib
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Beitrag von Duwisib » 11.07.2012, 17:00

Dieser Ablauf ist bei manchen Kassen üblich, ging mir auch so. Zum einen ist zu fragen, ob der behandelnde Arzt ein Spezialist ist, Hausärzte werden bei solchen Sache nicht ernst genommen. Was steht im Rehaabschlußbericht? Wenn er als nicht arbeitsfähig entlassen wurde, sollte auch ein Vorschlag für die Weiterbehandlung drin stehen. Der SB bei der Agentur wird bei der Meldung ein "arbeitsfähig" erwarten und bei AU auf das Krankengeld verweisen, da er erst handeln kann, wenn der Betroffene vermiitelbar ist. Eventuell wird er den eigenen MD zur Beurteilung auffordern, dieser kann eine ganz andere Meinung haben. Schlecht wird es dann, wenn der MD er Agentur eine Krankheit kürzer als 6 Monate prognostiziert, dann zahlt die Agentur nichts.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Krankheit erst kurz, insgesamt würden dem betroffenen 78 Wochen KG zustehen, was die Kassen bei hohen KG Beträgen gern vermeiden.
Gegen den Bescheid der Kasse kann angegangen werden, dann wird ggf. ein neues Gutachten erstellt. In der Zwischenzeit könnte bis zur (positiven?) Entscheidung AL II drohen, danach wird nachgezahlt. Die Kassen gehen davon aus, dass ein bestimmter Prozentsatz nachgibt, beim Rest wirds halt versucht.
Gut wäre natürlich ein FA Gutachten, eventuell eine AU aus einer Klinikambulanz. Die niedergelassenen Ärzte knicken oft ein nach einer gewissen Zeit des "Kassenterrors" ( ständige schriftliche Nachfragen, Gutachten, Bescheide usw.), die Klinikambulanzen nicht.
Ich persönlich würde mich nicht AL melden, da ich ja krank bin sondern der Kasse die Hölle heiß machen. Das kostet natürlich Zeit und Energie. Ansonsten halte ich einen stationäre Aufenthalt wegen starker Beschwerden für sehr hilfreich ( Tagessatzx30 versus KG monatlich), um die Kasse "einzustimmen",

broemmel
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Beitrag von broemmel » 11.07.2012, 17:29

Also bis jetzt ist ja nichts passiert.

Ein Anruf der GKV mit der Aufforderung sich arbeitslos zu melden.
Der Anruf entfaltet keine Rechtswirkung. Freitag ist der nächste Termin beim Arzt.

Die erste Frage die es zu klären gilt ist, ob überhaupt aus Sicht des behandelnden Arztes über den 15.07. überhaupt Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht.

Wenn nein, ALG ab dem 16.07. beantragen. Ohne Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld.

Wenn weitere Arbeitsunfähigkeit besteht und von der GKV nichts weiter eingegangen ist, einfach den Auszahlschein zur Kasse schicken und überwachen das ein neuer kommt.

Wenn ein schriftlicher Bescheid der GKV vorliegt das ab dem 16.07. Arbeitsfähigkeit bestehen soll und der behandlelnde Arzt das nicht so sieht, dann muss der Arzt einen begründeten Widerspruch einlegen. Eine Aussage wie "hab ich bereits auf dem Auszahlschein bestätigt" reicht nicht aus. Da muss eine aussagekräftige Begründung ran.

Wenn der Arzt sagt er legt Widerspruch ein, fragen wann der Widerspruch fertig ist und diesen selber zur Kasse schicken.

Gleichzeitig am 16.07. ALG beantragen mit Hinweis auf den laufenden Widerspruch. Da hebelt sich nichts gegeneinander auf. Die Agentur wird wohl bis zur endgültigen Klärung die Bearbeitung zurückstellen oder Ersatzanspruch bei der Kasse stellen. Wäre dann genauer bei der Arbeitsagentur zu erfragen.

Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird erfolgt auch rückwirkend eine Krankengeldzahlung. Wichtig dabei, die Arbeitsunfähigkeit laufend und rechtzeitig vom Arzt bestätigen lassen und der Kasse zuschicken.

Gutes Gelingen

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.07.2012, 17:35

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 11.07.2012, 17:50

Ja MS.

Wieder viel drumherum geschrieben, die übliche Fettschrift ist auch dabei und neuerdings der sogenannte Schockschaden, da ja jetzt immer gleich Schadenersatz fällig ist.

Es fehlt eigentlich nur noch der Verweis auf die selbst erstellten Themen. Ach nee. Der war ja vorher schon.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.07.2012, 18:47

Hallo Machts Sinn,
ja, ja, der "Schock-Schaden", der soll jetzt alles regeln ??
Hast du doch gar nicht nötig, so etwas "Plattes" in die Diskussion rein zu bringen, oder ?
Anrufe der Kasse hinsichtlich Beendigung von Krankengeld haben rechtlich keine
Auswirkungen, will heißen, die zählen nicht. Aber das müssen wir nicht wieder von vorne aus diskutieren oder.
Was diese Kasse bzw. der "Fallmanager" erreichen will, ich denke, das ist auch klar - Krankengeld soll durch ALG-1 abgelöst werden, die entscheidende Frage ist also, Arbeitsunfähig oder Vermittlungsfähig - wenn der behandelnde Arzt der Meinung ist, dass weiter arbeitsunfähig, dann Widerspruch und weitere Au-Meldungen (Auszahlscheine), wenn nicht, dann Meldung Arbeitsamt.
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 11.07.2012, 19:47


Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.07.2012, 20:55

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CTG
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Beitrag von CTG » 11.07.2012, 21:25

Also zum einen, MS bist du Jurist?
Wenn nicht lass doch bitte die Schadensersatzansprüche in der Tasche.

Zum anderen, hat Fragende oben geschrieben das der SB im Telefonat auch gesagt hat, dass diese Informationen auch noch schriftlich kommen werden.
Das er Anruft und schonmal persönlich vorwarnt hat nichts mit Willkür Rechtsbindung oder Wiedrigkeit sondern etwas mit Kundenservice zu tun.
Ist doch netter wenn man wichtige Änderungen erstmal telefonisch mitgeteilt bekommt als einfach nur ein Blatt Papier nach Hause bekommt.

Fatbob, du unterstelltst hier bewusste Falschaussage. Diese Vermutungen kannst du dir sparen. Auch die SBs sind nicht allwissend oder fehlerfrei.
Das man eventuell auch mal etwas gesagt bekommt das nicht richtig ist, ist rein menschliches versagen und sowas hast du überall.
Wenn dir deine Kasse nicht passt, dann wechsel sie!
Czauderna hat geschrieben:Was diese Kasse bzw. der "Fallmanager" erreichen will, ich denke, das ist auch klar - Krankengeld soll durch ALG-1 abgelöst werden
So wie du das schreibst hat das einen sehr negativen beigeschmack.
Möglich wäre es doch auch das der SB hier einfach einen Rat geben wollte welcher Schritt seiner Meinung nach jetzt Vernünftig wäre.
Der SB sieht den Sachverhalt anscheinend so und rät eben deshalb dazu. Das dies eventuell nicht nötig ist da ein Beurteilungsfehler seinerseits vorliegen könnte, davon wird der SB ja nicht ausgehen.

Ich sehe schon das dieser Thread wieder für theoretische Diskussionen gehighjacked wird, welche dem OP aber nicht wirklich weiterhelfen.

Fragende
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Beitrag von Fragende » 11.07.2012, 21:33

Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, vor allem für die konkreten "Ansagen" :-) Merci!

Der Arzt hält meinen Freund noch immer für arbeitsunfähig, bisher ist er bis 17.7 für AU geschrieben. Wegen der telefonischen Intervention des Fallmanagers, wurde der für den 16.7. einberaumte Wiedervorstellungstermin beim Arzt nun auf Freitag 13.7. vorgezogen.
Dort kann mein Freund auch den Reha-Bericht, der erst diese Woche kam, (Kopie) mitnehmen, um mal zu sehen, was da überhaupt drinsteht.
Mein Freund wird den neuen AU-Zahlschein wohl einreichen und legt zusammen mit dem Arzt Wiederspruch ein - das wird sich ja am Freitag klären lassen.

Heute war noch immer kein Schreiben der KK im Briefkasten, also bisher nur die telefonische Ankündigung, dass der MDK die AU auf den 15.7. begrenzt hat und die Aufforderung, sich arbeitslos zu melden.

Die Frage ist also, wenn sein Arzt ihn für weiterhin AU hält, wird er dann (z.B. bis zu einer persönlichen Einladung beim MDK) weiterhin Krankengeld bekommen oder nicht? Was passiert nach dem Eingang des Wiederspruchs bei der KK?
Und was passiert, wenn sie ihm das Krankengeld trotz der AU-Schreibung des Arztes verweigern? Was ist, wenn er in der Zeit z.B. einen Unfall hat, bevor das abschließend geklärt ist. Wäre er dann krankenversichert ab Montag?

Vielen Dank nochmal und entschuldigt bitte die erneute Nachfrage, aber nicht zum Arbeitsamt zu gehen scheint riskant zu sein, wenn man nicht weiß, wie die Sache endet oder was die GKV "plant", um den "teuren" Kunden aus dem KRG zu schubsen... aber zum Arbeitsamt gehen, obwohl er offensichtlich AU ist, scheint auch absurd...

lieben Gruß
Fragende (nicht geschockt, vielleicht ernüchtert 8)
Zuletzt geändert von Fragende am 11.07.2012, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.

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