AU nach Reha

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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ella2
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AU nach Reha

Beitrag von ella2 » 08.12.2010, 15:13

Arbeitslos, lange AU mit KG, med.Reha ebenfalls AU angetreten, arbeitsfaehig entlassen.

Am Abend des Entlassungstags stuerze ich und werde am naechsten Tag mit der entsprechenden Diagnose, die nichts mit meiner vorherigen AU zu tun hat, krankgeschrieben.
Bekomme ich dann erst einmal weiter KG.?
Wenn ja, mit dem bisher ueblichen Auszahlungsschein-oder dem gelben Zettel, weil neue Diagnose?

Ist es ein Unterschied, ob ich am Entlassungstag oder am naechsten Morgen beim Arzt bin?

Bin gespannt!

Grampa
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Beitrag von Grampa » 08.12.2010, 15:49

wird schwierig

mit Ende der Reha und damit des Übergangsgeldes endet auch der Fortbestand der Mitgliedschaft nach § 192 SGB V, wenn nun am Folgetag eine AU festgestellt wird (egal ob rückwirkend) geschieht dies ausserhalb einer Versicherung mit Anspruch auf KRG, also wird die Kasse ablehnen

auch der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 kommt nicht zum tragen, da die Monatsfrist ab Tag nach Abmeldung der Arbeitsagentur gerechnet wird und somit auch längst überschritten sein dürfte

und wie du schon ahnst, ist das Feststellungsdatum der große Knackpunkt bei der Sache
die Regelung, dass ein Anspruch auf KRG erst ab Tag nach ärztl. Feststellung der AU entsteht (§ 46 SGB V), ist ein Schutzmechanismus vor Mißbrauch bei rückwirkender AU-Attestierung

ich denke, dass du kein KRG bekommen wirst, also umgehend um Alternativen kümmern (Grundsicherung), nicht zuletzt wegen der Weiterversicherung, sonst drohen noch Arztkosten

Gruß
Grampa

leser
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Re: AU nach Reha

Beitrag von leser » 09.12.2010, 00:54

ella2 hat geschrieben:Am Abend des Entlassungstags stuerze ich und werde am naechsten Tag mit der entsprechenden Diagnose, die nichts mit meiner vorherigen AU zu tun hat, krankgeschrieben.
Hatte der Sturz noch was mit der Reha zu tun (z.B. auf dem Weg nach Hause)? Dann könnte es auch sein, dass es Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft gibt. Es müsste aber zunächst ein versicherter Unfall festgestellt werden (z.B. mit Bericht vom Durchgangsarzt in der Notfallambulanz)

ella2
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AU nach Reha

Beitrag von ella2 » 09.12.2010, 02:02

D.h. , ich bin am Tag nach der Reha NICHT krankenversichert.?

Direkt vor der AU war ich in einer berufl. Rehamassnahme, also nicht bei einer Arbeitsagentur gemeldet.
Es gibt also keine" Monatsfrist ab Tag nach Abmeldung der Arbeitsagentur" Par. 19.
Spielt das eine Rolle?

Und KG erhalte ich doch AB dem Tag der Feststellung der AU - und nicht ab Tag NACH der Feststellung...?


Nach den Worten von Grampa, muesste ich mich also arbeits-und gehunfaehig bei der Arge melden?!

Und die schickt mich dann - weil AU- zum Amt fuer Grundsicherung....?

Ich bin glaub ich nicht der Erste mit diesem Thema, und trotz anscheinend klarer Paragrafen scheint es nicht 100% ig klar, wie das entschieden wird???

Grampa
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Beitrag von Grampa » 09.12.2010, 09:49

ich gehe davon aus dass die berufl. Rehamaßnahme beendet wurde, entweder weil du eh fertig warst oder aber weil sie abgebrochen wurde wegen längerer AU, da braucht es mehr Infos von dir um das zu beurteilen

wenn es ein offizielles Ende gab, beginnt ab Folge-Tag der Monat des § 19 zu laufen, ich gehe immer noch davon aus das dies schon längst vorbei ist, und wir sprechen hier nur über den nachgehenden Leistungsanspruch von maximal 1 Monat, das ist keine Versicherung!

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0504600

Anspruch entsteht erst am Tag nach ärztlicher Feststellung, es wäre hilfreich gewesen, wenn du am Abend der Entlassung aus der Reha in der 1.Hilfe-Stelle eines KH gewesen wärst, das würde ich zumindest dann anerkennen

und selbst wenn, da du ja erst am Folgetag beim Arzt warst, liegt auch der Tag der Feststellung ausserhalb einer Versicherung mit Anspruch auf KRG

Problem ist doch, dass du dem Arzt viel erzählen kannst, wann du gestürzt bist (ich will dir NICHTS unterstellen!), ich kann mich nur wiederholen, es ist ein Schutzmechanismus vor Mißbrauch bei rückwirkender AU-Attestierung

es gibt auch hier in Deutschland kleine Lücken im sozialen Netzt, aber am Ende gibt es immer noch die Grundsicherung, immer noch besser als gar nichts

ich bin mir nicht sicher ob deine Kasse hier eine Ermessensentscheidung treffen kann, m. E. sind die Regelungen sehr eindeutig

ella2
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AU und Reha

Beitrag von ella2 » 09.12.2010, 15:54

Der 46 er Par. ist mir jetzt klar.

Wuerde heissen: wenn ich am Nach(mittag) der Rehaentlassung beim Hausarzt auftauche und der mich wegen einer anderen Diagnose Krankschreibt, wird erstmal KG weiter gezahlt?!

Tauche ich erst am naechsten Tag da auf, weil ich mich am Tag vorher garnicht bewegen konnte, bedeutet das sofort Grundsicherung?!

Kleine Luecken im sozialen Netz enden dann fuer kleine Leute also beim entsprechenden Amt-fuer grosse Leute die grossen Luecken in der Schweiz-z.B.
u. nebenbei...

Die berufl.Reha wurde beendet, der Beginn der AU liegt aber noch innerhalb der Uebergangsgeldzahlung fuer die Massnahme.

Also-Ende der Massnahme 31.12.2009...Beginn AU 20.12.2009....durchgehend bis zum Beginn der med. Reha...da wieder Uebergangsgeld....dann die geschilderte Situation.




Und nochmal die Nachfrage:
dann muss ich also arbeits-und gehunfaehig mich bei der Arge melden, die mich dann-da AU - zum Amt fuer Grundsicherung schickt...?!

Grampa
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Beitrag von Grampa » 10.12.2010, 09:08

wenn am letzten Tag einer AU eine andere Erkrankung Hinzutritt und auch ärztlich attestiert wird (damit die KAsse das auch eindeutig nachvollziehen kann) würde weiterhin KRG gezahlt werden

sry wenn ich das so deutlich sage, aber in anderen Ländern gibt es nicht mal eine gesetzliche KV, geschweige denn eine Grundsicherung, da würdest du einfach unter der Brücke jetzt im Winter erfrieren, wir jammern hier in Deutschland auf ziemlich hohen Niveau

wenn die Maßnahme zum 31.12.09 endete, endete damit auch die versicherungspflichtige Mitgliedschaft als Rehabilitand, ab 01.01.10 bestand die Mitgliedschaft nach § 192 weiter fort, die Monatsfrist nach § 19 endet somit mit dem 31.01.10

zu deiner Kernfrage: die solltest du deiner Kasse stellen, m. E. wirst du Grundsicherung beantragen müssen

ella2
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AU und Reha

Beitrag von ella2 » 10.12.2010, 15:06

Nochmal herzlichen Dank fuer die hilfreiche Antwort!

Vielleicht noch ne kurze Bemerkung zum hohen Niveau:

Das ist das uebliche Totschlagargument, wenn Dinge hinterfragt, kritisiert... werden.
Und in der Regel von den Leuten, die eher nicht in die Gefahr kommen, sich hier oder gar beim Amt informieren zu muessen!

Frueher hiess es dann noch : dann geh doch rueber!

Ich danke also Westerwelle und Co auf den Knien, dass es trotz " Bankenkrise"
z.B. 5 Euro Erhoehung bei Alg 2 gab!
Ich weiss, das gehoert nicht hierher, aber das mit dem hohen Niveau eigentlich auch nicht...

schoenes Wochenende!

mister t
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Beitrag von mister t » 11.12.2010, 18:02

sry wenn ich das so deutlich sage, aber in anderen Ländern gibt es nicht mal eine gesetzliche KV, geschweige denn eine Grundsicherung, da würdest du einfach unter der Brücke jetzt im Winter erfrieren, wir jammern hier in Deutschland auf ziemlich hohen Niveau
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Sorry nebenbei erwähnt,wenn es kein soziales Netz in D gäbe,müßten eventuell viel mehr unter der Brücke hocken! :!:
Nämlich Sozialversicherungsfachangestellte,Argemitarbeiter und 100000
Beschäftigte der BA.
Also statt anderen vorzuwerfen auf hohem Niveau zu jammern,danke
Bismarck und den Versicherten und Hilfesuchenden,daß ihr Arbeit habt!! :twisted:

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.12.2010, 01:18

Danke für diesen sehr aufschlussreichen und sehr informativen Kommentar, der insgesamt gesehen sehr hilfreich und konstruktiv weiter hilft um die verquerre Problematik einer bestehenden Gesetzeslage, Rechtssprechung, aufsichtsführenden Behörde, Rechten der KK Mitgliedern und notwendigen Ausführungsbestimmungen und sonstigen Divergenzen im System klar stellt.

mister t
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Beitrag von mister t » 12.12.2010, 10:48

CiceroOWL hat geschrieben:Danke für diesen sehr aufschlussreichen und sehr informativen Kommentar, der insgesamt gesehen sehr hilfreich und konstruktiv weiter hilft um die verquerre Problematik einer bestehenden Gesetzeslage, Rechtssprechung, aufsichtsführenden Behörde, Rechten der KK Mitgliedern und notwendigen Ausführungsbestimmungen und sonstigen Divergenzen im System klar stellt.
Kein Problem,genau so hilfreich,wie der Grampa Kommentar !!
..aber die Wahrheit!! :shock:

Grampa
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Beitrag von Grampa » 14.12.2010, 09:25

hmmmm

also ich versuche eigentlich immer sachlich beim Thema zu bleiben, mein ergänzender Kommentar bezüglich der sozialen Strukturen in Deutschland war eine Antwort auf die ironische Bemerkung "Kleine Luecken im sozialen Netz enden dann fuer kleine Leute also beim entsprechenden Amt-fuer grosse Leute die grossen Luecken in der Schweiz-z.B."

das wurde natürlich geflissentlich übersehen

und dann kommt so ein Mister T mit diesem wirklich dummen Argument, nenn mir doch mal eine Branche die nicht wegen irgendjemanden oder irgendwas existiert, das kann man beliebig weiterführen, wenn ich in einem anderen Land leben würde hätte ich sicher keine Ausbildung zum Sofa gemacht, aber bedeutet das auch dass ich unter der Brücke schlafen müsste? ziemliche dumme Argumentation

ella2
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AU und Reha

Beitrag von ella2 » 14.12.2010, 10:55

Nochmal die Nachfrage:

Der faktisch entscheidende Punkt ist also:

Waere ich direkt am Tag der Entlassung aus der Reha bei einem Arzt gewesen, der mich mit einer voellig anderen Diagnose AU schreibt ( muss ja wohl nicht unbedingt ein Beinbruch und Notaufnahme sein?!), hab ich Anspruch auf KG ?!

Dasselbe am Tag nach der Entlassung - keinen Anspruch?!

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