erklären broemmel bitte, nicht nur berichtigen was da steht und was ich geschrieben habe.
Ich habe ja lediglich was gefragt. Was sagt deine Glaskugel?
Mal als Beispiel: Das ärztliche Gutachten sagt, die Nichtleistungsfähigkeit wäre nur bis zu 6 Monate, dann würde man kein Arbeitslosengeld bekommen.
Was wäre denn dann, auch wenn man einen Reha Antrag gestellt hätte?
Weiter oben im Text steht ja, dass wenn man
mehr als 6 Monate nicht leistungsfähig ist, dass man dann laut §125 ALG erhält, solange bis die Entscheidung des Antrages der Rente gefällt wurde. Bekommt man dann aber eine Ablehnung, dann ist man automatisch wieder Leistungsfähig und bekommt das "normale" ALG?
Dann würde es sich doch widersprechen oder nicht? Erst sagt die AfA man wäre laut Gutachten mehr als 6 Monate nicht leistungsfähig, dann bekommt man als Beispiel nach einem Monat die Ablehnung der Rente.....und plötzlich ist man doch leistungsfähig, weil man einen vermitteln will um Geld zu sparen?
Hast du da eine Antwort zu broemmel oder auch andere? Ich bitte um "besseres Wissen" nicht "Besserwissen"
Ich bin da am grübeln und kenne mich da leider selbst nicht aus.
lg