Ich war selbstständig und in dieser Zeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert. Ich habe die Selbststaendigkeit aufgegeben und mich arbeitslos gemeldet. Einen Monat vor Ende der Bezugsdauer wurde ich am Ruecken operiert und beziehe seitdem Krankengeld.
Die Krankenkasse hat mir nun mitgeteilt, das Krankengeld endet Ende Februar und ich solle mich unverzüglich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setze. Gesagt, getan. Das AA sagt aber, sie hätten damit nichts mehr zu tun, da kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld besteht.
Meine Fragen:
1. Endet die Mitgliedschaft in meiner derzeitigen KK automatisch? Muss ich da etwas tun? Ich möchte dann gerne die KK wechseln - nimmt mich überhaupt eine andere, da ich ja weiterhin krank bin?
2. Ich möchte einen Antrag auf BU-Rente stellen. Kann ich irgendwo eine Leistung beziehen, bis der Antrag entschieden ist? Ich kann mir eine teilweise BU vorstellen. Was habe ich dafür zu tun oder worauf soll ich aufpassen?
Und wenn der Antrag abgelehnt wird: Was kann ich dann tun? Ich bin 53 Jahre und finde mit eingeschränkter Berufstauglichkeit doch keinen vernünftigen Job mehr, von dem ich leben kann.
Wenn mir jemand helfen kann...vielen, vielen Dank im voraus!
Lieben Gruß
