Ja Carina,
"ein Teil vieler Leben" - "Machtmissbrauch", die Finanzierung als "Lügen-Märchen"
nicht gesichert ...
Zurück zur Sache: "grobe Fahrlässigkeit" - darum geht es, aber die Kasse hat sich
bisher nicht darauf berufen und ich sehe es nicht als deine Aufgabe an, sie darauf
aufmerksam zu machen. Und selbst wenn die Krankenkasse "grobe Fahrlässigkeit
annehmen sollte, steht die Entscheidung in ihrem "Ermessen". Davon haben die
Krankenkassen sehr wenig Ahnung auch wenn Czauderna hier - eher gefühlsmäßig -
ziemlich richtig liegen könnte, zumal auch diesen Gründen dabei Gewicht beikommt:
http://www.krankenkassenforum.de/azubi- ... ght=#81222
Und GKV,
schade - vor der Korrektur lagst du richtiger! Dabei wäre mir viel lieber, wenn
deine jetzige Auffassung richtig wäre. Du ahnst sicher auch warum? § 48 SGB X
setzt den "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung" voraus ...
Wie Rossi zutreffend angedeutet hat, kommt es auf die Entscheidungs-Bekanntgabe
durch die Überweisung an. Am 1.6. war die unbefristete Bewilligung bereits rechts-
widrig (und am 6.7. eine Bewilligung ab 1.5. sowieso). Also § 45 SGB X.
Aber so wichtig ist das jetzt auch wieder nicht - wichtig ist nur, dass die Recht-
sprechung mit all dem konfrontiert wird, falls die KK meint, den großen Zampano
spielen zu müssen.
P.S.: Verletztengeld als VA mit Dauerwirkung kommt doch der Auffassung der SG
Speyer und Mainz entgegen, dass auch Krankengeld per VA mit DW zusteht.
Oder wo ist der Unterschied (außer in BSG-Präsidenten-Senats-
Konstruktionen)?
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