Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Moderator: Czauderna
Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Wie verhält es sich eigentlich bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (Beschäftigung endet zum 31.07.2022), wenn man noch während der Beschäftigung erkrankt (Beispiel 1-2 Wochen vor Ende des Arbeitsvertrages)? Ich denke es würde dann die Lohnfortzahlung zu 100% vom Arbeitgeber bis zum 31.07.2022 geleistet. Würde die GKV dann ab dem 01.08.2022 dann Krankengeld zahlen, obwohl der Arbeitsvertrag zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr besteht?
Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
ja, wenn ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch Vertragsablauf endet und vor dem Ende dieser Beschäftigung eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, dann zahlt der Arbeitgeber bis maximal zum Ende der Beschäftigung das Entgelt und ab dem Folgetag bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse Krankengeld.
Gruß
Czauderna
ja, wenn ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch Vertragsablauf endet und vor dem Ende dieser Beschäftigung eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, dann zahlt der Arbeitgeber bis maximal zum Ende der Beschäftigung das Entgelt und ab dem Folgetag bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse Krankengeld.
Gruß
Czauderna
Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
vielen Dank für die Info.
In den Fragebögen der GKV ist meines Wissens auch eine Frage ".....wann endet das Arbeitsverhältnis.....oder Befristung...usw"
Dann sollte man sich durch solche Fragen nicht verunsichern lassen...
Sicher wird der MDK recht schnell eingeschaltet, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, und ein paar Tage vorher wird eine AU eingereicht...
vielen Dank für die Info.
In den Fragebögen der GKV ist meines Wissens auch eine Frage ".....wann endet das Arbeitsverhältnis.....oder Befristung...usw"
Dann sollte man sich durch solche Fragen nicht verunsichern lassen...

Sicher wird der MDK recht schnell eingeschaltet, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, und ein paar Tage vorher wird eine AU eingereicht...
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
bin beim stöbern durch das Forum auf diesen Beitrag gestoßen.
Mir stellt sich nun die Frage, wie sich das mit der Mitgliedschaft in der Krankenkasse bzw. der Beitragszahlung verhält.
In dem oben geschilderten Fall kann er sich schließlich nicht arbeitslos melden da er durch Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Also zahlt das Arbeitsamt auch keine Beiträge in die Sozialversicherung....
Viele Grüße und angenehme Rest-Ostern
bin beim stöbern durch das Forum auf diesen Beitrag gestoßen.
Mir stellt sich nun die Frage, wie sich das mit der Mitgliedschaft in der Krankenkasse bzw. der Beitragszahlung verhält.
In dem oben geschilderten Fall kann er sich schließlich nicht arbeitslos melden da er durch Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Also zahlt das Arbeitsamt auch keine Beiträge in die Sozialversicherung....
Viele Grüße und angenehme Rest-Ostern
Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Ende der Beschäftigung eintritt und demnach die Krankenkasse ab dem Folgetag nach Ende der Beschäftigung mit der Krankengeldzahlung einsetzt, dann setzt sich auch automatische die Mitgliedschaft (beitragsfrei) weiter fort.
Gruss
Czauderna
wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Ende der Beschäftigung eintritt und demnach die Krankenkasse ab dem Folgetag nach Ende der Beschäftigung mit der Krankengeldzahlung einsetzt, dann setzt sich auch automatische die Mitgliedschaft (beitragsfrei) weiter fort.
Gruss
Czauderna
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
noch eine weitere Frage in dem Zusammenhang.
Muss man der Krankenversicherung das Ende des Arbeitsverhältnisses während dem Krankengeldbezug mitteilen? Die Meldung erfolgt doch direkt durch den Arbeitgeber....
Gruß
Paul Panther
noch eine weitere Frage in dem Zusammenhang.
Muss man der Krankenversicherung das Ende des Arbeitsverhältnisses während dem Krankengeldbezug mitteilen? Die Meldung erfolgt doch direkt durch den Arbeitgeber....
Gruß
Paul Panther
Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
kann man machen, muss man aber nicht. Ja, der Arbeitgeber muss innerhalb von sechs Wochen (?!)nach dem Ende der Beschäftigung die entsprechende Abmeldung bei der Krankenkasse mittels des maschinellen Datenaustauschs einreichen.
Gruss
Czauderna
kann man machen, muss man aber nicht. Ja, der Arbeitgeber muss innerhalb von sechs Wochen (?!)nach dem Ende der Beschäftigung die entsprechende Abmeldung bei der Krankenkasse mittels des maschinellen Datenaustauschs einreichen.
Gruss
Czauderna
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo Czauderna,
in einem Schreiben der Krankenkasse wurde mir vorgehalten, dass ich mich in meinem Antrag auf Krankengeld verpflichtet habe, Änderungen in meinen Verhältnissen anzuzeigen.
Tatsächlich steht eine entsprechende Klausel in dem Fragebogen den ich ausgefüllt und unterschrieben habe.
Was soll das, wenn doch alle Meldungen mittlerweile online von den Arbeitgebern erfolgen?
Des weiteren wurden in dem Antrag Fragen zum Arbeitsverhältnis gestellt. Hier habe ich angekreuzt, dass das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht. Ich war zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass ich bis zum Ende der Befristung wieder arbeitsfähig bin.
Sind denn derartige Fragen überhaupt zulässig? Und hat das falsch gesetzte Häkchen irgendwelche Konsequenzen?
Gruß
PP
in einem Schreiben der Krankenkasse wurde mir vorgehalten, dass ich mich in meinem Antrag auf Krankengeld verpflichtet habe, Änderungen in meinen Verhältnissen anzuzeigen.
Tatsächlich steht eine entsprechende Klausel in dem Fragebogen den ich ausgefüllt und unterschrieben habe.
Was soll das, wenn doch alle Meldungen mittlerweile online von den Arbeitgebern erfolgen?
Des weiteren wurden in dem Antrag Fragen zum Arbeitsverhältnis gestellt. Hier habe ich angekreuzt, dass das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht. Ich war zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass ich bis zum Ende der Befristung wieder arbeitsfähig bin.
Sind denn derartige Fragen überhaupt zulässig? Und hat das falsch gesetzte Häkchen irgendwelche Konsequenzen?
Gruß
PP
Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
da kann ich nur aus meiner Praxis berichten. In der Regel haben uns die Versicherten mitgeteilt, dass ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat oder dass die Beschäftigung aufgrund der Befristung beendet ist und bei denen, die uns nicht darüber informiert haben (das haben die meisten auch ihrem behandelnden Arzt/Ärztin nicht verraten), bekamen wir ja auch die Abmeldung vom Arbeitgeber. Ich bin auch der Meinung, dass diese Nichtmitteilung n in puncto Mitwirkungspflicht nicht von Bedeutung ist, denn die Arbeitsunfähigkeit und damit der Krankengeldanspruch besteht weiter. Der Kasse geht es hier offenbar darum, eine Überprüfung dieser Arbeitsunfähigkeit zeitnaher durchführen zu können. Zulässig sind die Fragen auf jeden Fall, meine ich.
Gruss
Czauderna
da kann ich nur aus meiner Praxis berichten. In der Regel haben uns die Versicherten mitgeteilt, dass ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat oder dass die Beschäftigung aufgrund der Befristung beendet ist und bei denen, die uns nicht darüber informiert haben (das haben die meisten auch ihrem behandelnden Arzt/Ärztin nicht verraten), bekamen wir ja auch die Abmeldung vom Arbeitgeber. Ich bin auch der Meinung, dass diese Nichtmitteilung n in puncto Mitwirkungspflicht nicht von Bedeutung ist, denn die Arbeitsunfähigkeit und damit der Krankengeldanspruch besteht weiter. Der Kasse geht es hier offenbar darum, eine Überprüfung dieser Arbeitsunfähigkeit zeitnaher durchführen zu können. Zulässig sind die Fragen auf jeden Fall, meine ich.
Gruss
Czauderna
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die, wieder einmal, ausführliche Antwort.
Übrigens kennt mein Arzt meine Situation und ich hoffe es entsteht hier kein falscher Eindruck. Er ist wohl eher der Meinung, im Gegensatz zu mir, dass ich in dem Job nicht weiter machen soll.
Und bei meinem Arbeitgeber hatte man dann auch Bedenken.
Ich hätte nie mit der Diagnose gerechnet, die man mir dann mitgeteilt hat, auch wenn es in Deutschland rund 300 000 weitere Menschen gibt mit der gleichen.
Das ist die Lage, wie sie sich im Alter von 63 Jahren darstellt. Wie es wohl weiter geht?
Schau'n mer mal....
Gruß
PP
vielen Dank für die, wieder einmal, ausführliche Antwort.
Übrigens kennt mein Arzt meine Situation und ich hoffe es entsteht hier kein falscher Eindruck. Er ist wohl eher der Meinung, im Gegensatz zu mir, dass ich in dem Job nicht weiter machen soll.
Und bei meinem Arbeitgeber hatte man dann auch Bedenken.
Ich hätte nie mit der Diagnose gerechnet, die man mir dann mitgeteilt hat, auch wenn es in Deutschland rund 300 000 weitere Menschen gibt mit der gleichen.
Das ist die Lage, wie sie sich im Alter von 63 Jahren darstellt. Wie es wohl weiter geht?
Schau'n mer mal....
Gruß
PP
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Die Vermutung von Czauderna, dass es der Kasse hier offenbar darum geht, eine Überprüfung dieser Arbeitsunfähigkeit zeitnaher durchführen zu können hat sich bestätigt.
Es gab eine Begutachtung nach Aktenlage. Das Gutachten selbst liegt mir nicht vor, werde ich aber anfordern. Die Kasse teilt mir kurz und knapp mit, dass demnächst die Zahlung des Krankengeldes eingestellt wird.
Zitat:"Der MD beschreibt ein vollschichtiges Leistungsbild für mittelschwere bis zweitweise schwere Tätigkeiten ohne wesentliche Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bitte teilen Sie dieses Ergebnis der Agentur für Arbeit mit."
Diese Verweisung auf den "allgemeinen Arbeitsmarkt" widerspricht offensichtlich der "Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie" und gängiger Rechtsprechung. Danach ist bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzustellen!?
Die Sachbearbeiter der Krankenkassen sind doch Profis (Fallmanager) und sollten die Richtlinien und rechtlichen Grundlagen kennen? Das Verhalten der Krankenkasse ist doch offensichtlich rechtswidrig! Gibt es Krankenkassen bei denen sowas Methode hat?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich werde Widerspruch einlegen aber dann wird sich vermutlich ein längeres Verfahren anschließen. Bleibe ich krankenversichert auch wenn kein Krankengeld mehr gezahlt wird? Arbeitslos kann ich mich doch auch nicht melden, da mich mein Arzt wohl weiter krankschreiben wird.
Viele Grüße
Paul Panther
Es gab eine Begutachtung nach Aktenlage. Das Gutachten selbst liegt mir nicht vor, werde ich aber anfordern. Die Kasse teilt mir kurz und knapp mit, dass demnächst die Zahlung des Krankengeldes eingestellt wird.
Zitat:"Der MD beschreibt ein vollschichtiges Leistungsbild für mittelschwere bis zweitweise schwere Tätigkeiten ohne wesentliche Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bitte teilen Sie dieses Ergebnis der Agentur für Arbeit mit."
Diese Verweisung auf den "allgemeinen Arbeitsmarkt" widerspricht offensichtlich der "Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie" und gängiger Rechtsprechung. Danach ist bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzustellen!?
Die Sachbearbeiter der Krankenkassen sind doch Profis (Fallmanager) und sollten die Richtlinien und rechtlichen Grundlagen kennen? Das Verhalten der Krankenkasse ist doch offensichtlich rechtswidrig! Gibt es Krankenkassen bei denen sowas Methode hat?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich werde Widerspruch einlegen aber dann wird sich vermutlich ein längeres Verfahren anschließen. Bleibe ich krankenversichert auch wenn kein Krankengeld mehr gezahlt wird? Arbeitslos kann ich mich doch auch nicht melden, da mich mein Arzt wohl weiter krankschreiben wird.
Viele Grüße
Paul Panther
Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo,
war die Mitteilung über die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit als Bescheid verfasst, also mit Entscheidung, Begründung, Rechtsgrundlage sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung - wenn ja, dann handelt es um einen wirklichen Bescheid, gegen den du innerhalb von einem Monat nach Erhalt ( das wären dann nach neustem Recht 4 Tage nach Erstellung) Widerspruch einlegst. Diesen Widerspruch musst du nicht direkt begründen. Ich, an deiner Stelle, würde mit diesem Widerspruch das entsprechende MD-Gutachten anfordern und mit dem zu meinem behandelnden Arzt gehen, welcher sicher bei der medizinischen Begründung für deinen Widerspruch behilflich sein würde.
Wichtung dabei ist, dass du dir nicht nur die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien dazu anschaust, sondern auch die Begutachtungsrichtlinien des MD
https://md-bund.de/richtlinien-publikat ... gkeit.html
Da findest du ggf. auch eine Widerspruchsbegründung für dich zum Thema "Leistungsbild"
Wenn es aber nicht um einen Bescheid handelt, sondern nur um eine schriftliche Mitteilung, dann hast du statt 4 Wochen sogar 1 Jahr Zeit um Widerspruch einzulegen, trotzdem empfehle ich dir so vorzugehen als ob ein richtiger Bescheid vorliegen würde.
Was deine Frage zu deiner Versicherung angeht, da empfehle ich dir, dich trotzdem beim Arbeitsamt zu melden und dort aber das Schreiben der Kasse sowie deines Widerspruchs und die entsprechende Folgemeldung deines Arztes vorzulegen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Arbeitsamt keinen Antrag auf Arbeitslosengeld annehmen wird. Wen dem so ist, die Ablehnung schriftlich bestätigen lassen und der Kasse vorlegen.
Es gab auch mal ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes (damals hieß das noch so), wonach in solchen Fällen, ein Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid eine aufschiebende Wirkung haben soll, was in deinem Fall bedeuten würde, dass die Kasse bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens auf jeden Fall Krankengeld bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen muss. Ob dem heute noch so ist, das müssen die aktiven Experten kommentieren.
Gruss
Czauderna
war die Mitteilung über die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit als Bescheid verfasst, also mit Entscheidung, Begründung, Rechtsgrundlage sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung - wenn ja, dann handelt es um einen wirklichen Bescheid, gegen den du innerhalb von einem Monat nach Erhalt ( das wären dann nach neustem Recht 4 Tage nach Erstellung) Widerspruch einlegst. Diesen Widerspruch musst du nicht direkt begründen. Ich, an deiner Stelle, würde mit diesem Widerspruch das entsprechende MD-Gutachten anfordern und mit dem zu meinem behandelnden Arzt gehen, welcher sicher bei der medizinischen Begründung für deinen Widerspruch behilflich sein würde.
Wichtung dabei ist, dass du dir nicht nur die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien dazu anschaust, sondern auch die Begutachtungsrichtlinien des MD
https://md-bund.de/richtlinien-publikat ... gkeit.html
Da findest du ggf. auch eine Widerspruchsbegründung für dich zum Thema "Leistungsbild"
Wenn es aber nicht um einen Bescheid handelt, sondern nur um eine schriftliche Mitteilung, dann hast du statt 4 Wochen sogar 1 Jahr Zeit um Widerspruch einzulegen, trotzdem empfehle ich dir so vorzugehen als ob ein richtiger Bescheid vorliegen würde.
Was deine Frage zu deiner Versicherung angeht, da empfehle ich dir, dich trotzdem beim Arbeitsamt zu melden und dort aber das Schreiben der Kasse sowie deines Widerspruchs und die entsprechende Folgemeldung deines Arztes vorzulegen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Arbeitsamt keinen Antrag auf Arbeitslosengeld annehmen wird. Wen dem so ist, die Ablehnung schriftlich bestätigen lassen und der Kasse vorlegen.
Es gab auch mal ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes (damals hieß das noch so), wonach in solchen Fällen, ein Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid eine aufschiebende Wirkung haben soll, was in deinem Fall bedeuten würde, dass die Kasse bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens auf jeden Fall Krankengeld bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen muss. Ob dem heute noch so ist, das müssen die aktiven Experten kommentieren.
Gruss
Czauderna
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die umfassende Antwort.
Dieses Schreiben wurde über das Online Kundencenter der KK als Mitteilung/Dokument übermittelt.
Unter diesem Text findet man die
Also wird es sich wohl um einen formal korrekten Bescheid handeln?
Zunächst werde ich meinen Arzt nach dem Gutachten fragen bzw. um eine Kopie bitten, dann geht es an die Formulierung des Widerspruchs.
Ein schönes Restwochenende wünscht
Paul Panther
vielen Dank für die umfassende Antwort.
Dieses Schreiben wurde über das Online Kundencenter der KK als Mitteilung/Dokument übermittelt.
Ihre Arbeitsunfähigkeit ab xx.xx.2024
zur Beurteilung Ihrer Arbeitsunfähigkeit wurde der Medizinische Dienst (MD) um eine Begutachtung gebeten. Der Stellungnahme des ärztlichen Beraters kann nicht entnommen werden, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit über den xx.xx.2025 hinaus andauern wird. Die Krankengeldzahlung wird mit diesem Tag eingestellt.
Der MD beschreibt ein vollschichtiges Leistungsbild für mittelschwere bis zweitweise schwere Tätigkeiten ohne wesentliche Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bitte teilen Sie dieses Ergebnis der Agentur für Arbeit mit.
Ihr behandelnder Arzt hat eine Ausfertigung des Gutachtens zur Kenntnis erhalten.
Unter diesem Text findet man die
Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid haben Sie das Recht des Widerspruchs.....
Also wird es sich wohl um einen formal korrekten Bescheid handeln?
Zunächst werde ich meinen Arzt nach dem Gutachten fragen bzw. um eine Kopie bitten, dann geht es an die Formulierung des Widerspruchs.
Ein schönes Restwochenende wünscht
Paul Panther
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld
Hallo Czauderna,
da ich hier jeweils sehr aufschlussreiche Antworten und Informationen bekommen habe gebe ich mal ein Update.
Auf meine Aufforderung hat die Krankenkasse mir zeitnah eine Kopie des Gutachtens zukommen lassen. Der Gutachter hat nach Aktenlage befunden, dass ich auch für meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit arbeitsfähig bin. Das war dem Schreiben der Krankenkasse so nicht zu entnehmen.
Nach Rücksprache mit meinem Hausarzt war dieser bereit mich wieder "gesund zu schreiben" und eine Endbescheinigung auszustellen.
Auch mein letzter Arbeitgeber will, nachdem ich ihm das Gutachten gezeigt habe, gerne wieder mit mir zusammenarbeiten und hat mir einen neuen Arbeitsvertrag angeboten. Ab Mitte März kann ich meinen neuen, alten Job wieder aufnehmen.
Die Dinge haben sich in meinem Sinne soweit positiv entwickelt. Auf einen Widerspruch habe ich deshalb verzichtet und mich für eine kurze Übergangszeit bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt.
Ich warte noch auf den Bescheid der Arbeitsagentur. Für die Zeit bin ich doch weiter krankenversichert?
da ich hier jeweils sehr aufschlussreiche Antworten und Informationen bekommen habe gebe ich mal ein Update.
Auf meine Aufforderung hat die Krankenkasse mir zeitnah eine Kopie des Gutachtens zukommen lassen. Der Gutachter hat nach Aktenlage befunden, dass ich auch für meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit arbeitsfähig bin. Das war dem Schreiben der Krankenkasse so nicht zu entnehmen.
Nach Rücksprache mit meinem Hausarzt war dieser bereit mich wieder "gesund zu schreiben" und eine Endbescheinigung auszustellen.
Auch mein letzter Arbeitgeber will, nachdem ich ihm das Gutachten gezeigt habe, gerne wieder mit mir zusammenarbeiten und hat mir einen neuen Arbeitsvertrag angeboten. Ab Mitte März kann ich meinen neuen, alten Job wieder aufnehmen.
Die Dinge haben sich in meinem Sinne soweit positiv entwickelt. Auf einen Widerspruch habe ich deshalb verzichtet und mich für eine kurze Übergangszeit bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt.
Ich warte noch auf den Bescheid der Arbeitsagentur. Für die Zeit bin ich doch weiter krankenversichert?