
ich hab am 27.10.11 eine bis zum 31.12.11 befristete Arbeit angenommen und wurde am 29.11 Krank
und wurde vom 29.10 - 13.11 Krank geschrieben und bekam am 8.11 zum 12.11 die Kündigung und die Krankenkasse sagte mir das es für mich kein Krankengeld gibt weil es eine befristete Beschäftigung war.
dies schrieb mir die Krankenkasse.
Eine befristete Beschäftigung bis zu 10 Wochen beinhaltet nach dem Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) keinen Krankengeldanspruch
Ist das richtig so ??
Muss man echt, wenn man eine so kurze befristete Beschäftigung annimmt eine extra Krankenversicherung abschließen um abgesichert zu sein ?