ich hatte zwar bereits in einem anderen Thema teilweise die folgenden Fragen gestellt. Da sie da scheinbar jedoch untergegangen sind, möchte ich nochmal ein neues Thema eröffnen.
Es wäre mir sehr daran gelegen, zu erfahren, wie es in meinem Fall mit den 3-Jahres-Blockfristen aussieht.
Mein einziger Krankengeld-Bezug war in der Zeit vom 24.09.2012-26.10.2013..
Davor war ich wegen derselben Diagnose krankgeschrieben vom 19.04.-23.04.2010. Dazwischen nur wegen anderer Diagnosen.
Alles, was vor 2010 war, interessiert hier doch nicht, da länger als 3 Jahre her, oder??
Ist es richtig, dass demnach die 1.Blockfrist vom 19.04.2010-18.04.2013 geht, also mitten in meiner o. g. AU geendet hat??
Die nächste Blockfrist würde dann vom 19.04.2013-18.04.2016 gehen??
Wie verhält es sich mit diesen 6 Monaten, die man vor Beginn einer neuen Blockfrist nicht wegen derselben Diagnose krankgeschrieben sein darf? Wann wäre das bei mir??
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

Liebe Grüße,
Dunja