Berechnung Krankengeld Unverständlich

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Moderator: Czauderna

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Nestbauer
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Berechnung Krankengeld Unverständlich

Beitrag von Nestbauer » 19.01.2011, 19:50

Ich habe folgendes Problem und bitte um nachvollziehbare Auskunft:


Ich war Teilnehmer einer beruflichen Rehabilitation (Umschulung), diese musste ich aus gesundheitlichen Gründen zum 29.11.2009 beenden. Ich wurde noch während der Maßnahme Krank geschrieben. Meine Krankenkasse bewilligte mir ab dem 30.11.2009 Krankengeld. Was mich schockierte war die Höhe des Krankengeldes und deren Berechnung. Da ich viel recherchierte kamen mir Zweifel zur Berechnungsgrundlage. Während der Umschulung bezog ich sogenanntes Übergangsgeld (DRV Bund Berlin).
Das Krankengeld war gerade mal ca. 100,- Euro über dem ALG II Satz, wie ich später erfahren hatte und mehrere 100 Euro unter meinem Übergangsgeld wovon man einigermassen Leben konnte. Aus vielen Foren hatte ich entnommen...das KRG sollte etwa die Höhe des Übergangsgeldes haben...soweit ich dann auch noch Ende 2009 Widerspruch dazu eingelegt hatte. Meine Krankenkasse gab mir eine Berechnung, die für mich nicht mehr nachvollziehbar war.
Zur Berchnungsgrundlage wurde mein kalendertägliches Übergangsgeld (Übg) (Netto) herangezogen mit dem Faktor X 0,8 X 0,7 berechnet und diese Größe als kalendertägliches Brutto KRG ausgewiesen von dem nocheinmal Sozialbeiträge abgeführt wurden. Letztendlich kam ich auf ein kalendertägliches Netto KRG von 56% meines kalendertäglichen Netto Übg. Also, hier ist Nachvollziehbarkeit für mich nicht mehr gegeben. Was denkt sich ein Gesetzgeber dabei? Das Netto Übg wurde ja schon nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge mit 68% (Alleinstehend) berechnet. Und von den 68% werden nocheinmal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt???
:?: :?: Ich bin dann zum VDK gegengen, der sagte mir...das dürfte nicht sein, jedoch sei es im Gesetz nicht klar ausgelegt und legte Widerspruch ein. Nach 11 Monaten kam im Dez. 2010 von der Widerspruchsstelle meiner Krankenkasse eine Ablehnung des Widerspruchs..genaue Begrundung, nur mit dem Hinweis der vorherigen Berechnungsgrundlage meines Bescheides von vor 12 Monaten. Ich habe jetzt mit dem VDK Klage eingereicht. Der VDK ist sich meiner Meinung nach aber auch nicht ganz sicher. Die Rechtshilfe gab mir darüber nur Auskunft mit der Anmerkung: Rehabilitanten, die währen einer Maßnahme über das Arbeitsamt finanziert und Arbeitsunfähig werden, bekommen KRG in Höhe des Übergangsgeldes...Rehabilitanten, Arbeitsunfähig über eine Maßnahme des DRV Bund Berlin kommen werden in der KRG Berechnung so herabgestuft..und redete was von Gleichheitsgebot. Kann mir hier vielleicht jemand konkrete nachvollziehbare Argumente geben..zumal ich bis Anfang 2011 krank geschrieben war. Für eine Antwort wäre ich dankbar.


Nestbauer :roll: [/b]

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 19.01.2011, 20:17

Hallo,

ich weiß nur, dass es das RehaAngleichungsgesetz nicht mehr gibt und dass das Krankengeld sich aus dem Übergangsgeld berechnet und tatsächlich geringer ist.

Rechtsgrundlagen habe ich nicht, denke aber, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Ist auch keine Willkür der Kassen, sondern die werden auch im Rahmen der Prüfung von der Renten- und Arbeitslosenversicherung durchleuchtet. Die achten nämlich darauf, dass sie auch genug Beiträge aus dem Krankengeld bekommen.

LG, Fee

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