Ich war Teilnehmer einer beruflichen Rehabilitation (Umschulung), diese musste ich aus gesundheitlichen Gründen zum 29.11.2009 beenden. Ich wurde noch während der Maßnahme Krank geschrieben. Meine Krankenkasse bewilligte mir ab dem 30.11.2009 Krankengeld. Was mich schockierte war die Höhe des Krankengeldes und deren Berechnung. Da ich viel recherchierte kamen mir Zweifel zur Berechnungsgrundlage. Während der Umschulung bezog ich sogenanntes Übergangsgeld (DRV Bund Berlin).
Das Krankengeld war gerade mal ca. 100,- Euro über dem ALG II Satz, wie ich später erfahren hatte und mehrere 100 Euro unter meinem Übergangsgeld wovon man einigermassen Leben konnte. Aus vielen Foren hatte ich entnommen...das KRG sollte etwa die Höhe des Übergangsgeldes haben...soweit ich dann auch noch Ende 2009 Widerspruch dazu eingelegt hatte. Meine Krankenkasse gab mir eine Berechnung, die für mich nicht mehr nachvollziehbar war.
Zur Berchnungsgrundlage wurde mein kalendertägliches Übergangsgeld (Übg) (Netto) herangezogen mit dem Faktor X 0,8 X 0,7 berechnet und diese Größe als kalendertägliches Brutto KRG ausgewiesen von dem nocheinmal Sozialbeiträge abgeführt wurden. Letztendlich kam ich auf ein kalendertägliches Netto KRG von 56% meines kalendertäglichen Netto Übg. Also, hier ist Nachvollziehbarkeit für mich nicht mehr gegeben. Was denkt sich ein Gesetzgeber dabei? Das Netto Übg wurde ja schon nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge mit 68% (Alleinstehend) berechnet. Und von den 68% werden nocheinmal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt???


Nestbauer
