
Wer kann mir bitte in folgender Frage weiterhelfen?
Ich beziehe seit 4 Monaten aufgrund einer beruflichen Reha-Maßnahme (LTA) Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Die Maßnahme geht noch bis 31.03., anschließend bin ich - sofern ich noch keine Arbeitsstelle gefunden habe - arbeitslos.
Sollte ich noch während der LTA-Maßnahme arbeitsunfähig erkranken und über das Ende der Maßnahme hinaus z.B. bis 31.05. arbeitsunfähig sein, bekomme ich ja Krankengeld => aus welcher Berechnungsgrundlage wird dieses dann errechnet? Aus dem vorherigen Arbeitsentgelt oder aus dem niedrigeren Übergangsgeld? Ich war vor dem Beginn der LTA-Maßnahme schon 78 Wochen lang wegen einer anderen Krankheit im Krankengeld-Bezug. Bei der neuen Krankheit handelt es sich also tatsächlich um eine neue Krankheit, wegen der ich bisher noch nicht im Krankenstand war.
Vielen Dank!