Bezug von Krankengeld / Pflichten...!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Gast

Bezug von Krankengeld / Pflichten...!

Beitrag von Gast » 28.01.2011, 15:01

Hallo,

ich bin gerade arbeitsunfähig aus einer stationären Reha entlassen worden und wieder durch den Arzt am Wohort krankgeschrieben.

Die Reha hat mir leider überhaupt nicht geholfen, die Klinik hat meine Diagnose zum größten Teil garnicht abgedeckt.

Ich beziehe bereits seit April 2010 Krankengeld.

Gestern hatte ich einen Brief in der Post, in der mich die AOK zu einem Gespräch über die sozial-rechtliche Situation und Möglichkeiten
wegen meiner Krankheit eingeladen hat.

Ich habe die Dame in der AOK angerufen und ihr mitgeteilt, dass ich bereits in der REHA eine ausgiebige Sozialberatung in Anspruch genommen habe und ich es für unwahrscheinlich halte, dass sie mir noch etwas Neues erzählen kann.

Sie meinte, dass ihr inzwischen auch der Bericht der Reha vorliegt.
Will und darf die AOK den Reha-Bericht mit mir besprechen?

Auch hat die AOK-Mitarbeiterin mit klipp und klar zu verstehen gegeben, dass ich der Einladung zu folgen habe, denn ich beziehe ja Krankengeld.

Ich halte dies alles nur für eine Falle.

[b]Kann mir jemand meine Rechte in dieser Sitation erklären: Zu was bin ich der AOK gegenüber verpflichtet und wann überschreitet die AOK ihre Kompetenzen?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit seiner Krankenkasse gemacht?[/b]

Viele Grüße - charles

Gast

Beitrag von Gast » 28.01.2011, 17:30


Gast

Krankenkassentermin nächste Woche

Beitrag von Gast » 28.01.2011, 18:21

Danke Fatbob für Deine Antwort.

Was ist ein Verschiebebahnhof?


Ich werde wohl nächste Woche den Termin bei der Krankenkasse
wahrnehmen, auch wenn ich der Meinung bin, dass die
Krankenkasse mich nicht zu einer sozial-rechtlichen persönlichen Beratung
zwingen kann.

Wie gesagt ich habe in der REHA bereits ausgiebig die Sozialberatung aufgesucht und beim Rechtsanwalt war ich auch.

Wie soll mir die Rentenversicherung weiterhelfen?
den letzten ausgeübten Beruf kann ich lt. Rehabericht 6Stunden ausüben, wenn ich wieder gesund bin andere an meine Ausbildung anknüpfende Berufe bei hergestellter Arbeitsfähigkeit 8 Stunden.


Viele Grüße charles

Gast

Beitrag von Gast » 28.01.2011, 18:39


Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.01.2011, 19:46

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