hallo,
ich bin psychosomatisch erkrankt und soll in eine klinik für 6 wochen. momentan habe ich ambulante therapiestunden.
darf die krankenkasse meine krankengeldzahlung einstellen wennn ich weiter ambulant zu meinem therapeuten gehe und nicht in die klinik.
wo kann ich info darüber her bekommen ausser bei der krankenkasse???
im internet finde ich nicht richtig was.
vielen dank für antworten.[/b]
darf krankenkasse krankengeldzahlung einstellen???
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann die Kasse verlangen, dass Du Dich in eine bestimmte Therapie begibst.
Lediglich Deine körperliche Unversehrtheit schützt das Grundgesetz. Das bedeutet: Keine Krankenkasse kann jemanden zu einem operativen Eingriff zwingen.
Was soll das denn für ein Klinikaufenthalt sein? Tagesklinik? Oder Kur? Schreib doch bitte mal mehr.
Hast Du schon einen Brief von der Kasse bekommen?
Seit wann bist Du denn schon arbeitsunfähig geschrieben und seit wann läuft die ambulante Psychotherapie?
Ergänzend ist noch zu sagen, dass man eine Psychotherapie eher unterbrechen kann, als einen Zyklus einer Chemotherapie.
LG, Fee
im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann die Kasse verlangen, dass Du Dich in eine bestimmte Therapie begibst.
Lediglich Deine körperliche Unversehrtheit schützt das Grundgesetz. Das bedeutet: Keine Krankenkasse kann jemanden zu einem operativen Eingriff zwingen.
Was soll das denn für ein Klinikaufenthalt sein? Tagesklinik? Oder Kur? Schreib doch bitte mal mehr.
Hast Du schon einen Brief von der Kasse bekommen?
Seit wann bist Du denn schon arbeitsunfähig geschrieben und seit wann läuft die ambulante Psychotherapie?
Ergänzend ist noch zu sagen, dass man eine Psychotherapie eher unterbrechen kann, als einen Zyklus einer Chemotherapie.
LG, Fee