Einstellung Krankengeld

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Gast

Einstellung Krankengeld

Beitrag von Gast » 10.01.2011, 00:42

Muss eine Einstellung des KG auf jeden Fall, grundsaetzlich, von der KK angekuendigt werden, um dem Patienten die Moeglichkeit zu geben, zu reagieren, "Abhilfe" zu schaffen?

Muss das per Einschreiben passieren?

leser
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Beitrag von leser » 10.01.2011, 01:43

Es gibt Kassen, die stellen das Krankengeld auch rückwirkend ein. Dies halte ich bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit rechtlich allerdings nicht für haltbar, es sei denn, es gibt andere Gründe. Ein nicht getätigter Rückruf bei der Krankenkasse ist jedenfalls kein Grund. Gab es vorher irgendwelchen Schriftwechsel mit Hinweis auf Mitwirkungspflicht?

Einschreiben ist nicht zwingend vorgeschrieben. Im Zweifelsfall müsste die Kasse beweisen, dass ein belastender Verwaltungsakt zugestellt wurde (siehe aber auch § 37 SGB X - Bekanntgabe des Verwaltungsaktes).

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