
zunächst ganz ganz kurz meine frage(n) über meinen langen fall:
besteht die möglichkeit eine einstweilige verfügung beim sozialgericht gegen die krankenkasse zu beantragen, zu einem zeitpunkt, zu dem
noch überhaupt kein kg der kk bezahlt wurde?
(rein rechtlich, zum jetztigen zeitpunkt, der folgender ist)
antrag auf kg wurde gestellt, abgelehnt, widerspruch durch vdk eingelegt,
md-gutachten eingeholt, widerum widerspruch, ablehnung.
nun muss vdk md-gutachten anzweifeln, begründen, widersprechen.
das ist bis dato noch nicht gemacht worden. (vdk-überlastung? o.ä.)
wichtigste frage: ist es zu diesem zeitpunkt möglich, o.g. antrag zu stellen,
um nach mehr als 3 monaten aus algII rauszukommen und das zustehende Kg zu beziehen.
AU-bescheinigungen werden lückenlos eingereicht.
anschließend, nach einspruch gegen md-gutachten kann nach auskunft
kk beim sozialgericht geklagt werden. ( so nach 1-2 jahren!).
bis dahin hat mich hoffentlich meine chron. erkrankung nicht dahingerafft.
(keine frage aus spaß: ist ein mögliches strittiges verfahren, bzw. nachzahlung des kg vererbar?
wenn auch die kk meine nerven ruiniert.
vielen dank für hilfreiche antworten und viel gesundheit euch.
meine ganze, schon lächerliche, aber sehr lange geschichte über
eine kk die für gesundheit wirbt, veröffentliche ich alsbald hier.
-macht weiter so hier........ und lasst euch nicht mürbe machen !!
lg