Sharkoon hat geschrieben: ↑19.10.2020, 13:39
Hey Czauderna,
das verstehe ich nicht. Meine AUB geht doch bis morgen 20.10. Wie du schon schriebst wird Krankengeld rückwirkend gezahlt. In meinem Fall von 12.10 bis 20.10.
Morgen würde ich doch auch nur eine Endbescheinigung mit dem 20.10 erhalten?
Hallo, Krankengeld wird immer nur bis zu dem Tag ausgezahlt, an dem die Bescheinigung erstellt wurde. So muesste deine letzte Bescheinigung am 11.10.2020 ausgestellt worden sein und du hast darüber das Krankengeld vom xxxxx bis zum 11.10.2020 erhalten.
Um nun an dein restliches Krankengeld zu kommen, benötigst du eine Bescheinigung, die am 20.10.2020 ausgestellt ist.
Wenn es sich dann auch um eine Endbescheinigung handelt, dann weiß die Krankenkasse, dass du wieder arbeitsfähig bist und schließt den Fall ab.
Solche Endbescheinigungen können auch (ausnahmsweise) früher ausgestellt werden aber viele Kassen erkennen da nur wenige Tage an, einige auch mehr, kommt eben auf die Kasse an - jedenfalls, du wirst noch eine (letzte) Meldung benötigen.
Gruss
Czauderna