erneute AU nach arbeitsfähigerklärung des MDK

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Moderator: Czauderna

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Gast

erneute AU nach arbeitsfähigerklärung des MDK

Beitrag von Gast » 25.01.2011, 14:59

Hallihallo,

meine Frage bezieht sich heute auf eine Entscheidung des MDK.

Folgendes:

Mein Mitarbeiter war seit August 10 au (wegen Burnout). Im November hat er eine Reha beantragt (bisher keine Entscheidung der Rentenversicherung vorliegend). Eine ambulante Psychotherapie hat er angefangen und ist weiter krankgeschrieben gewesen.

Heute war er wohl beim MDK vorgeladen und sei mit sofortiger Wirkung für arbeitsfähig erklärt worden.

Er hat eben bei mir angerufen und gefragt, ob er die Arbeit denn nun morgen wieder antreten müsse, da er definitiv nicht arbeitsfähig sei.

Muss er nun morgen bei mir antreten?
Was ist wenn er einen Widerspruch einreicht gegen die Entscheidung des MDK?
Bleibt er dann weiter mit der AU des Hausarztes zu Hause?
Was ist wenn er die Arbeit morgen antritt und unmittelbar wieder einen Nervenzusammenbruch erleidet?
Bekommt er dann kein Krankengeld, weil die Kasse sich wahrscheinlich auf das Gutachten des MDK beziehen wird?!

Ich bin etwas überfragt. Ich kenne die Situation meines Mitarbeiters und halte persönlich auch nichts von der Entscheidung des MDK. Für mich ist er definitiv arbeitsunfähig.
Zuletzt geändert von Gast am 26.01.2011, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.

Machts Sinn

Re: erneute AU nach arbeitsfähigerklärung des MDK

Beitrag von Machts Sinn » 25.01.2011, 17:50

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