fristlose KÜ, trotz gerichtl. Vergleich, Verweigerung KG

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 12.04.2013, 01:17

Machts Sinn hat geschrieben:Von wegen "Goodwill" - wenn Alfonso´s Arzt noch handelt, wie das früher alle gemacht haben, trägt er dafür - und wenn deswegen etwas schief geht - das GKV-System die Folgen.
Das ist eine typische Annahme/Interpretation von MS.

Und typischerweise ist sie rechtlich falsch.

Wir reden besser weiter wenn wir die nächsten Informationen vom TE haben, denn aus 2x Falsch von MS wird leider trotzdem nicht 1x Richtig.

Netti
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Beitrag von Netti » 12.04.2013, 12:14

eine Frage noch dazu...

wieso steht auf Muster 1b/E,der KV eigentlich noch,dass "eine ....übersandt wird"...welches der beh. Arzt mit seiner Unterschrift bestätigt...?

somit ist doch der Arzt dem System verpflichtet und muß die AU-Bescheinigungen mit der Diagnose an die KK senden...

d.h. hier kann doch dann der Kunde nicht haftbar gemacht werden...

http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/blank ... _01_07.pdf

oder ist da wer anderer Meinung und wenn ja, warum?

Poet
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Beitrag von Poet » 12.04.2013, 15:18

@netti: Der 1/b-Teil ist für den Arbeitgeber,der Hinweis ist eine Info für den AG, dass es einen zweiten Teil gibt, der die Diagnose aussagt und welcher bei der Kasse vorliegt.

Es geht gar nicht um Haftbarmachung des Kunden oder des Arztes. Der Arzt ist jedenfalls nicht verpflichtet, den Teil für die Kasse an die Kasse zu schicken, er macht es wenn aus reinen Servicegründen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.04.2013, 15:27

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Poet
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Beitrag von Poet » 12.04.2013, 15:49

Machts Sinn hat geschrieben:Kontrollfrage:

wenn der Arzt die AUB mit dem Hinweis auf den Versand durch ihn gar nicht aushändigt, ist der Patient für die rechtzeitige Vorlage bei der Krankenkasse verantwortlich?
Äh? Was ist das für eine laienhafte Frage und das von Dir, MS!

Natürlich ist der Patient dann nicht verantwortlich.

Die Kasse aber auch nicht, wenn sie nicht eingegangen sind.

Netti
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Beitrag von Netti » 12.04.2013, 16:07

ich habe von ganz vielen AOK_Versicherten gehört, dass die Ärzte ihnen die AU-Bescheinigung für die KK gar nicht aushändigen..

"wir haben Umschläge von der AOK, da schicken wir dann die AU-Bescheinigungen hin"...

andererseits wird aber eine AU-Bescheinigung für die KK bei TK, BARMER-GEK und DAK-Patienten den Patienten in die Hand gedrückt...

welche gesetzliche Grundlage oder vertragliche Grundlage gibt es für diese Regelung?

denn dann wäre ja auch festzuhalten, wer denn nun für die Abgabe der AU Meldung an die KK gesetlich zuständig wäre...

Poet
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Beitrag von Poet » 12.04.2013, 16:08

Netti hat geschrieben:welche gesetzliche Grundlage oder vertragliche Grundlage gibt es für diese Regelung?
Keine.

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 12.04.2013, 17:07

Hallo zusammen,

war heute Morgen bei der KK.
Habe dort meinen Vergleich vorgelegt und dann kamen erstmal einige Fragen:

- Wie lang meine Krankheit denn noch gehen wird...
- Wieso ich denn gegen die KÜ gegangen bin, obwohl ich jetzt krank bin? (weil sie nichts von einer Abfindung gelesen hat...)
- Welche Beschwerden ich denn zur Zeit habe, ob ich nicht Interesse daran habe wieder zu arbeiten...
- welche Ausbildung ich gemacht habe und was ich zuletzt gearbeitet habe
- eine Umschulung würde für mich ja keinen Sinn machen, ich hab ja schon viele Abschlüsse (Ausbildung, Meister und unterschiedl. Berufspraxis)
- in den Arbeitsmarkt 2 werd ich nicht fallen, aber so einen anstrengenden Job darf ich nicht mehr machen...
- irgendwas von Call-Center haben se gemurmelt, da hab ich dann gleich massiv eine Einwandbehandlung durchgeführt! ;)
- ob man den AG anschreiben darf bzgl. Einholung der Krankmeldezeiten und einer Arbeitsplatzbeschreibung für den MDK.
- Ob ich zur Zeit in Therapie bin
- wieso ich ("nicht einfach") keine Antidepressiva nehme? ("und alles ist gut")...
- Wer mich denn zur Zeit die ganze Zeit ("so fleißig") krank schreibe (Antwort: Hausarzt)
- Bezweiflung an der Kompetenz des Hausarztes ("aber bei einem Psychater waren sie jetzt nicht mehr?")

=> meine Feststellung war: "Lustig, die ganze Zeit hab ich euch nen Dreck gejuckt was mit mir ist, kaum gehts ums KG schon horchen se auf!"


- ich soll so schnell wie möglich einen Reha Antrag, einen Krankenhausbefund und die Krankmeldungen zusammentragen.
=> die AUs hab ich mir heut vom Arzt nochmals aushändigen lassen und eingereicht.
- erst wenn alles zuammen da ist, kann man sich ein Bild machen und meinen Fall bearbeiten
=> Einwand von mir "das KG können die auch schon auf Grundlage des Vergleichs und den beigebrachten AUs berechnen." - "Ja, das stimmt"

=> was es damit auf sich hat, dass meine AUs nahtlos sein müssen.
"Das betrifft nur Kunden, welche ohne Beschäftigungsverhältnis versichert sind, mich in dem Fall nicht"

ps: man entschuldige mir meinen Zynismus aber ich bin ein wenig angepisst

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.04.2013, 17:41

Hallo,
in der Vergangenheit war es vereinzelt tatsächlich so, dass Ärzte von diversen Krankenkassen "Freiumschläge" hatten und die U-Meldungen selbst an die Kassen schickten. Das war auch solange in Ordnung, solange die Ärzte dafür zuständig waren. Seitdem aber wieder der Versicherte selbst dafür verantwortlich ist wird dieses Verfahren nur noch sehr, sehr selten praktiziert, eben wegen des drohenden Krankenverlustes bei verspäteter Abgabe. Wenn nämlich der Arzt schuld an der verspäteten Meldung ist kann der Versicherte sich wegen des "Schadenersatzes" doch nur auf dem Rechtsweg sein Geld vom Arzt holen.
Der Kasse ist es egal, wer die AU-Meldung bringt - zu spät ist zu spät.
Was ist, wenn z.B. die Au-Meldung im Briefkasten der Kasse liegt und das zu spät,
oder wenn nicht der Versicherte selbst oder der Arzt, sondern ein Kollege, ein Nachbar, ein Bekannter, der Arbeitgeber oder ein Familienangehöriger die Meldung abgibt, aber zu spät ?.
Was noch zu bemerken ist, die Meldung einer AU. ist nicht unbedingt an die Schriftform gebunden, da kann schon eine mündliche Meldung (Ich bin seit gestern AU. - die Meldung folgt nach" reichen für die Fristerfüllung.
Gruss
Czauderna

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 12.04.2013, 17:44

also mein Hausarzt macht es bei der AOK und bei einer 2. KK mit den Umschlägen, alle anderen KK-Patienten müssen das selbst vornehmen.

Poet
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Beitrag von Poet » 12.04.2013, 18:36

@AlfonsoX: Wo waren denn nun die AU-Bescheinigungen...?

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 12.04.2013, 18:53

Tja.... das kann niemand so richtig sagen aber...
lustigerweise meinte die von der KK, dass nur 2 Tage gemeldet
wurden, dann heute im Gespräch meinte sie so beiläufig, "also bis 28. März
lägen sie vor, da der März ja nur 28 Tage hätte" oO omg....

Also kam offensichtlich mehr an, als sie sich und der Kasse zugetraut hat ;)
Nun den Rest hab ich ihr beschafft, als ich die Duplikate vom Hausarzt direkt
vorbeigebracht habe...

Jetzt sollten alle zufrieden sein und schön brav das KG auszahlen. :mrgreen:

Sry ich darf das sagen, denn wenn man so behandelt wird (fristlose KÜ)
wie ich es bei der KK erlebt habe, dann darf man auch mal die
Tarnkappenstiefel auspacken^^

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.04.2013, 19:27

AlfonsoX hat geschrieben:Tja.... das kann niemand so richtig sagen aber...
lustigerweise meinte die von der KK, dass nur 2 Tage gemeldet
wurden, dann heute im Gespräch meinte sie so beiläufig, "also bis 28. März
lägen sie vor, da der März ja nur 28 Tage hätte" oO omg....

Also kam offensichtlich mehr an, als sie sich und der Kasse zugetraut hat ;)
Nun den Rest hab ich ihr beschafft, als ich die Duplikate vom Hausarzt direkt
vorbeigebracht habe...

Jetzt sollten alle zufrieden sein und schön brav das KG auszahlen. :mrgreen:

Sry ich darf das sagen, denn wenn man so behandelt wird (fristlose KÜ)
wie ich es bei der KK erlebt habe, dann darf man auch mal die
Tarnkappenstiefel auspacken^^
02/2013 hat 28 Tage, 03/2013 hat 31 Tage oder der 29.3. war Karfreitag also kein Arztterin möglich. Gehen wir mal rein theoretisch davon aus das du kein Glück gehabt hättest und die fristlose Kündigung hätte bestand gehabt. Denn hätte die Kasse grundsätzlich Recht gehabt allerdings, das mit den Zurücjfordernuns os ist auch recht schwierig. Momentan ist meiner ansicht nach ist der Rechtsstand so das du defaco weiter angestellt bist und du weiterhin grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Krankengeld hast ist halt BGB gekoppelt mit dem Arbeitsrecht undKschG was denn zum Versicherungsverhältnis als Arbeitnehmer führt. Vom Prinzip her hat die Kasse korrekt nach dem Gesetz gehandelt > Abmeldung durch den AG - Wegfall des Anspruchs auf Krakenngeld, da die AU erst nach Beendingung des BV erfolgte. Folglich kein Krankengeld. Exat am Gesetz und and er BSG Rechtssprechung entlang. Nebenbei bemerkt. Schwein gehabt.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 12.04.2013, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 12.04.2013, 20:05

die einen sagen Schwein gehabt, ich sag: war von anfang an klar, dass es dabei nicht bleiben wird, es war allerhöchstens eine ordentliche KÜ und dass allerhöchstens :)
Aber ich weis was du mir damit sagen willst und ja, ich bin heilfroh, dass ich nicht in den Genuss dieser Grundlage gekommen bin^^

was mir unklar ist, es gibt ja den Auszahlschein, der die Ersatzfunktion des AU-Scheines hat. Anders als der AU Schein ist der Auszahlschein vergangenheitsorientiert. Auf dem Schein steht dann, war am 28.03. hier.
Dann geh ich das nächste Mal nach 2 Wochen zum Arzt, dann steht da drauf, war am 11.04. hier.
Wie kann bei einem Auszahlschein denn überhaupt ne Lücke entstehen, wenn er eh vergangenheitsorientiert ist?
Zuletzt geändert von AlfonsoX am 12.04.2013, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.04.2013, 20:12

Naja, schaun wir mal dein Arbeitgeber ist doch wohl nicht noch in die Berufung gegangen?

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