mich würde mal interessieren, welche Gutachten/Akten sich die Krankenkassen bzw. der MDK von anderen Leistungsträgern (besonders DRV und BG) anfordern darf?
Darf meine KK bzw der MDK sich das Gutachten welches im Rahmen eines BG-Verfahrens (kein Verletztengeld, MdE 40%, AU-Grund unterscheidet sich vom Mde-Grund) erstellt wurde anfordern?
direkt von der BG oder nur über mich?
hab ich da Mitwirkungspflicht bzw. wie kann ich das verhindern?

Vielen Dank, da ich etwas ratlos bin
Vera