Hilfe !!!!! Recht auf nachträgliche Zahlung???
Moderator: Czauderna
Hilfe !!!!! Recht auf nachträgliche Zahlung???
Hallo
Ich bin in Sachen Krankenkassen nicht so bewandert und doch gibt es da eine Sache die ich gerne mal wissen würde, ich hoffe es kann mir jemand hier weiter helfen mit meiner Geschichte.
Also ich bin bei der AOK versichert.
Alles fängt an vor etwa 16 Jahren.
Da habe ich mit meiner Lehre als Maler und Lackierer begonnen (1995). Ich habe mir damals auf der Arbeit auch in 1995 mit einem Messer in den Daumen geschnitten so das ich 2 mal operiert werden musste mit anschließender Reha. Ich war da etwa 5 Monate krank geschrieben.
Doch trotz Reha blieb mein Daume bis heute immer steif, das heisst ich kann ihn nicht abknicken und beinträchtigt mich schon etwas in meinem Beruf (Bin immer noch Maler und Lackierer).
Ich habe das Jahrelang einfach so hin genommen und nicht weiter darum gekümmert.
Doch jetzt hat mir jemand gesagt das ich mit dieser "Behinderung" anrecht auch eine "Rente" hätte die glaub ich von der Krankenkasse bezahlt wird und das es möglich sei die letzten 15 Jahre seitdem dieser Zustand nun ist mit dem Finger ein anrecht auf Nachzahlung habe.
Wer kann mir da weiter helfen und was habe ich zu tun falls es so ist?
Ich bedanke mich im voraus für eure mühe
Ich bin in Sachen Krankenkassen nicht so bewandert und doch gibt es da eine Sache die ich gerne mal wissen würde, ich hoffe es kann mir jemand hier weiter helfen mit meiner Geschichte.
Also ich bin bei der AOK versichert.
Alles fängt an vor etwa 16 Jahren.
Da habe ich mit meiner Lehre als Maler und Lackierer begonnen (1995). Ich habe mir damals auf der Arbeit auch in 1995 mit einem Messer in den Daumen geschnitten so das ich 2 mal operiert werden musste mit anschließender Reha. Ich war da etwa 5 Monate krank geschrieben.
Doch trotz Reha blieb mein Daume bis heute immer steif, das heisst ich kann ihn nicht abknicken und beinträchtigt mich schon etwas in meinem Beruf (Bin immer noch Maler und Lackierer).
Ich habe das Jahrelang einfach so hin genommen und nicht weiter darum gekümmert.
Doch jetzt hat mir jemand gesagt das ich mit dieser "Behinderung" anrecht auch eine "Rente" hätte die glaub ich von der Krankenkasse bezahlt wird und das es möglich sei die letzten 15 Jahre seitdem dieser Zustand nun ist mit dem Finger ein anrecht auf Nachzahlung habe.
Wer kann mir da weiter helfen und was habe ich zu tun falls es so ist?
Ich bedanke mich im voraus für eure mühe
es gibt keine Renten von der Krankenversicherung
wenn es ein anerkannter Arbeitsunfall war (gab es damals Verletztengeld oder Krankengeld?), besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Berufsgenossenschaft eine Verletzenrente gewährt, je nach dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit, da wäre dann aber dein Ansprechpartner definitiv die BG, nicht deine Kasse
wenn es ein anerkannter Arbeitsunfall war (gab es damals Verletztengeld oder Krankengeld?), besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Berufsgenossenschaft eine Verletzenrente gewährt, je nach dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit, da wäre dann aber dein Ansprechpartner definitiv die BG, nicht deine Kasse
du warst 5 Monate AU und hast keine Entgeltersatzleistung erhalten? wovon hast du dann gelebt?
@ Bully
woher weißt du das so genau? ich hatte es zwar auch vermutet, aber genau wissen kann es eigentlich nur Jörg
leider kommt es immer wieder vor, dass vermeintlich eindeutige Arbeitsunfälle seitens der BG abgelehnt werden, z. B. Stichwort Gelegenheitsursache, anbei mal bissel Lektüre dazu
http://www.bauernzeitung.at/index.php?i ... 6739%2C%2C
also: erstmal klären ob es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt, am besten da bei der BG nachfragen, wenn man da eh anruft kann man auch gleich sich bezüglich Verletztenrente beraten lassen und die erforderlichen Antragspapiere anfordern
Gruß
Grampa
@ Bully
woher weißt du das so genau? ich hatte es zwar auch vermutet, aber genau wissen kann es eigentlich nur Jörg

leider kommt es immer wieder vor, dass vermeintlich eindeutige Arbeitsunfälle seitens der BG abgelehnt werden, z. B. Stichwort Gelegenheitsursache, anbei mal bissel Lektüre dazu
http://www.bauernzeitung.at/index.php?i ... 6739%2C%2C
also: erstmal klären ob es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt, am besten da bei der BG nachfragen, wenn man da eh anruft kann man auch gleich sich bezüglich Verletztenrente beraten lassen und die erforderlichen Antragspapiere anfordern
Gruß
Grampa
Also soweit ich das heute noch beurteilen kann, ich war damals 15 habe ich schon weiter mein Lehrlingsgehalt bekommen, soweit ich weiß 6 Wochen und dann Aok, das weiß ich jetzt aber nicht genau.
Also ich habe mir deinen Link durchgelesen, ich bin der Meinung wenn ich mir in den Finger schneide kann das zuhause genauso gut passieren aber die Verletzung ist doch keine "Folgeerscheinung" von irgendwelchen anderen privaten aktivitäten z.b. Sport.
Also ich habe mir deinen Link durchgelesen, ich bin der Meinung wenn ich mir in den Finger schneide kann das zuhause genauso gut passieren aber die Verletzung ist doch keine "Folgeerscheinung" von irgendwelchen anderen privaten aktivitäten z.b. Sport.
Hallo,
die AOK dürfte wahrscheinlich den Fall noch gespeichert haben. Da kann die dann leicht feststellen ob es damals als Arbeitsunfall erfasst wurde oder nicht. Wenn nicht, dann sehe ich schwarz für die rückwirkende Anerkennung als Arbeitsunfall und somit auch für einen Anspruch auf Unfall-Rente.
Gruss
Czauderna
die AOK dürfte wahrscheinlich den Fall noch gespeichert haben. Da kann die dann leicht feststellen ob es damals als Arbeitsunfall erfasst wurde oder nicht. Wenn nicht, dann sehe ich schwarz für die rückwirkende Anerkennung als Arbeitsunfall und somit auch für einen Anspruch auf Unfall-Rente.
Gruss
Czauderna
Also ich habe heute von der AOK eine Email bekommen da ich noch mal nachgefragt hatte.
Also ich war fast 3 Monate Krank geschrieben und ist als Arbeitsunfall gespeichert und über die Bau Bg Frankfurt gelaufen.
Was fange ich mit diesen Informationen nun am besten an?
Danke
P.S. Also Maler und Lackierer brauchen ihr Messer sehr, sehr oft bei der Arbeit
Also ich war fast 3 Monate Krank geschrieben und ist als Arbeitsunfall gespeichert und über die Bau Bg Frankfurt gelaufen.
Was fange ich mit diesen Informationen nun am besten an?
Danke
P.S. Also Maler und Lackierer brauchen ihr Messer sehr, sehr oft bei der Arbeit

ja, da hat Deine AOK, aber schnell reagiert, superJörg35274 hat geschrieben:Also ich habe heute von der AOK eine Email bekommen da ich noch mal nachgefragt hatte.
Was fange ich mit diesen Informationen nun am besten an?
dann laß Dir mal von Deiner BG die Unterlagen kommen,
und setzt mal ein Antragsverfahren in Gang,
und Deine BG prüft dann,ob und in welchem Umfang eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ( MdE ) gegeben ist .
Gruß Bully
So sind die Sozialversicherungsfachangestellten, sie philosophieren darüber, was man mit einem Messer so anstellen und überlicherweise machen kann. Vermutlich Apfelschälen in der Mittagspause (lach!).
Scherz beiseite. Das eigentliche Problem dürfte die Minderung der Erwerbsfähigkeit sein
§ 56 SGB VII Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs:
"(1) Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle gemindert und erreichen die Vomhundertsätze zusammen wenigstens die Zahl 20, besteht für jeden, auch für einen früheren Versicherungsfall, Anspruch auf Rente. Die Folgen eines Versicherungsfalls sind nur zu berücksichtigen, wenn sie die Erwerbsfähigkeit um wenigstens 10 vom Hundert mindern.
(2)Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Bei jugendlichen Versicherten wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Auswirkungen bemessen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden. Bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden Nachteile berücksichtigt, die die Versicherten dadurch erleiden, daß sie bestimmte von ihnen erworbene besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen infolge des Versicherungsfalls nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen können, soweit solche Nachteile nicht durch sonstige Fähigkeiten, deren Nutzung ihnen zugemutet werden kann, ausgeglichen werden."
Du kannst es Dir einfach machen und unter Bezugnahme auf das Unfalldatum, Name des Unfallbetriebs bzw damaligen Arbeitgeber und Schilderung des Hergangs (wie Du es oben bereits getan hast), die Feststellung der MdE und eine Verletztenrente bei der BG beantragen. Sinnvoll ist die Angabe eines behandelnden Arztes, bei Arbeitsunfällen bitte grundsätzlich Durchgangsarzt der BG (z.B. Nofallambulanz Krankenhaus oder per Internetrecherche leicht zu finden). Falls keine ärztliche Behandlung mehr erforderlich ist, solltest Du die oben zitierten Beeinträchtigungen des körperlichen Leistungsvermögen beschreiben und - privater Tipp - bei "beeinträchtigt mich schon etwas" würde ich "etwas" weglassen.
Scherz beiseite. Das eigentliche Problem dürfte die Minderung der Erwerbsfähigkeit sein
§ 56 SGB VII Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs:
"(1) Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle gemindert und erreichen die Vomhundertsätze zusammen wenigstens die Zahl 20, besteht für jeden, auch für einen früheren Versicherungsfall, Anspruch auf Rente. Die Folgen eines Versicherungsfalls sind nur zu berücksichtigen, wenn sie die Erwerbsfähigkeit um wenigstens 10 vom Hundert mindern.
(2)Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Bei jugendlichen Versicherten wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Auswirkungen bemessen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden. Bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden Nachteile berücksichtigt, die die Versicherten dadurch erleiden, daß sie bestimmte von ihnen erworbene besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen infolge des Versicherungsfalls nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen können, soweit solche Nachteile nicht durch sonstige Fähigkeiten, deren Nutzung ihnen zugemutet werden kann, ausgeglichen werden."
Du kannst es Dir einfach machen und unter Bezugnahme auf das Unfalldatum, Name des Unfallbetriebs bzw damaligen Arbeitgeber und Schilderung des Hergangs (wie Du es oben bereits getan hast), die Feststellung der MdE und eine Verletztenrente bei der BG beantragen. Sinnvoll ist die Angabe eines behandelnden Arztes, bei Arbeitsunfällen bitte grundsätzlich Durchgangsarzt der BG (z.B. Nofallambulanz Krankenhaus oder per Internetrecherche leicht zu finden). Falls keine ärztliche Behandlung mehr erforderlich ist, solltest Du die oben zitierten Beeinträchtigungen des körperlichen Leistungsvermögen beschreiben und - privater Tipp - bei "beeinträchtigt mich schon etwas" würde ich "etwas" weglassen.

jetzt könnte man argumentieren, dass der Apfel zum eigenen Verzehr während der regulären Pause gedacht war und dazu dienen sollte, den Arbeitnehmer für die restliche Arbeitzeit zu stärken, jeder weiß doch, dass man mit knurrendem Magen unkonzentriert wird und dadurch es zu Unfällen kommen kann...
inwieweit jetzt bestimmte Aktivitäten während der Mittagspause abgesichert sind weiß ich allerdings nicht wirklich, sowas klärt bei uns die Regreß-Abteilung
aber die Sache ist ja in diesem Fall offenbar eindeutig geregelt, wenn der Finger dauerhaft steif z.B. ist und dadurch die Funktion der Hand eingeschränkt ist dürften da schon so 10-20% MdE rauskommen
Viel Erfolg

inwieweit jetzt bestimmte Aktivitäten während der Mittagspause abgesichert sind weiß ich allerdings nicht wirklich, sowas klärt bei uns die Regreß-Abteilung
aber die Sache ist ja in diesem Fall offenbar eindeutig geregelt, wenn der Finger dauerhaft steif z.B. ist und dadurch die Funktion der Hand eingeschränkt ist dürften da schon so 10-20% MdE rauskommen
Viel Erfolg