Hallo,
Fall 1: Ein Mitarbeiter ist genau 6 Wochen geschrieben (anrechenbare AU-Zeiten wurden bereits berücksichtigt). Direkt an die 6 Wochen schließt sich Urlaub an. Nach dem Urlaub tritt der Mitarbeiter die Arbeit aber nicht an, da eine neue Erkrankung aufgetreten ist, die nichts mit der ersten Erkrankung zu tun hat.
Fall 2: Ein Mitarbeiter ist 6 Wochen krank geschrieben (anrechenbare AU-Zeiten wurden bereits berücksichtigt). Der Mitarbeiter erhält nun Krankengeld. Die AU endet nach x Tagen und der Mitarbeiter nimmt direkt nach der Genesung Urlaub. Nach dem Urlaub tritt der Mitarbeiter die Arbeit aber nicht an, da eine neue Erkrankung aufgetreten ist, die nichts mit der ersten Erkrankung zu tun hat.
-> Frage: Fällt der Mitarbeiter mit der neuen Erkrankung direkt ins Krankengeld, oder ist der Urlaub als Arbeitsaufnahme zu werten?
Wenn möglich bitte auf jeden einzelnen Fall antworten. Das wäre lieb. Dankeschön.
Hinzutritt neue Erkrankung
Moderator: Czauderna
Re: Hinzutritt neue Erkrankung
bittekrümel2007 hat geschrieben:Hallo,
Fall 1: Ein Mitarbeiter ist genau 6 Wochen geschrieben (anrechenbare AU-Zeiten wurden bereits berücksichtigt). Direkt an die 6 Wochen schließt sich Urlaub an. Nach dem Urlaub tritt der Mitarbeiter die Arbeit aber nicht an, da eine neue Erkrankung aufgetreten ist, die nichts mit der ersten Erkrankung zu tun hat.
erneuter Entgeltfortzahlung für sechs Wochen, da während eines bezahlten Urlaubs keine Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde.
Fall 2: Ein Mitarbeiter ist 6 Wochen krank geschrieben (anrechenbare AU-Zeiten wurden bereits berücksichtigt). Der Mitarbeiter erhält nun Krankengeld. Die AU endet nach x Tagen und der Mitarbeiter nimmt direkt nach der Genesung Urlaub. Nach dem Urlaub tritt der Mitarbeiter die Arbeit aber nicht an, da eine neue Erkrankung aufgetreten ist, die nichts mit der ersten Erkrankung zu tun hat.
siehe Fall 1 - mit Antritt des bezahlten Urlaubs endete auch der Krankengeldanspruch, weil keine Arvbeitsunfähigkeit mehr attestiert wurde.
Erneute Arbeitsunfähigkeit trat während oder nach dem bezahlten Urlaub ein, ergo neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.
-> Frage: Fällt der Mitarbeiter mit der neuen Erkrankung direkt ins Krankengeld, oder ist der Urlaub als Arbeitsaufnahme zu werten?
Wenn möglich bitte auf jeden einzelnen Fall antworten. Das wäre lieb. Dankeschön.
Czauderna
so isses
Nach dem Urlaub besteht jeweils eine neue AU. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit geht arbeitsrechtlich nicht, immer entweder oder. Wenn während des Urlaubs z.B. eine AU attestiert wurde, besteht AU und kein Urlaub mehr, sozusagen ist AU 'vorrangig'. Also in beiden Beispielen kein Hinzutritt einer AU und folglich neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Nach dem Urlaub besteht jeweils eine neue AU. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit geht arbeitsrechtlich nicht, immer entweder oder. Wenn während des Urlaubs z.B. eine AU attestiert wurde, besteht AU und kein Urlaub mehr, sozusagen ist AU 'vorrangig'. Also in beiden Beispielen kein Hinzutritt einer AU und folglich neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.