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von yerry » 16.08.2010, 19:26
Naja, wenn du einen Tag eine Lücke hast ist es ja vom Grundsatz her richtig, dass du an dem Tag eigentlich arbeitsfähig bist, da du keine Krankschreibung hast. Wenn du dann keine Versicherung mehr mit Krankengeldanspruch hast, hilft dir weder ein Widerspruch, noch ein Sozialgericht. Aber versuchen kannst du es natürlich trotzdem. Deine Chancen hängen natürlich auch davon ab, ob du darüber vorher schon mal informiert wurdest und ob es dir evtl. garnicht möglich war, zum Arzt zu gehen.
@ Dieter43
Wenn feststeht, dass du deine frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst, wird darüber dein Arbeitgeber informiert und es wird geklärt, ob du bei diesem einer anderen Tätigkeit nachgehen kannst. Ist dies nicht der Fall, wird er dich normalerweise automatisch kündigen. Trotzdem denke ich nicht, dass man dich dazu zwingen kann. Schließlich würde das (meines Erachtens) über die Mitwirkungspflicht hinausgehen.