AU seit 20.06.2012
Ende der Beschäftigung (nach 24,5 Jahren!) seit 30.06.2012
REHA seit 03.07.2012
nach "WIederherstellung der Arbeitskraft" kann ich mich dann AL melden, vorher nicht.
Ich habe nun Krankengeld beantragt für 1+2. Juli, da mir gesagt wurde, daß danach die RV für die weitere Zahlung zuständig sei. So wir ich verstanden habe, aber auf Grundlage des Krankengeldes...
Die Kasse leht nun die Zahlung ab, weil sie " bei Aufhebungsverträgen davon ausgeht, daß man auf Krankengeld freiwillig verzichtet".
wie heute durchaus üblich, hatte ich mich im vergangenen Jahr statt der Kündigung durch den AG für einen Aufhebungsvertrag entschieden.. er versicherte mir , daß mir im Falle einer Arbeitslosigkeit danach keine Nachteile entstehen würden, weil er dem Arbeitsamt gegenüber eine entsprechende Bescheinigung schreiben würde, wonach die Kündigung durch AG auf jeden Fall erfolgt wäre...
Vom möglichen Ausfall des Krankengeldes war nie die Rede gewesen... also das erwischt mich nun eiskalt.
Ist das wirklich rechtens?
Übernimmt nun die RV womöglich auch diese Ansicht?
